Steuern, Recht & Wirtschaft September 2012

Blitzlicht Steuern Recht Wirtschaft für den Monat September 2012

Anbei erhalten Sie Informationen zu den folgenden Themen:

  • Fälligkeitstermine Steuern/Sozialversicherung September und Oktober 2012
  • Eigener Hausstand bei doppelter Haushaltsführung
  • Sonn- und Feiertagszuschläge an GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer regelmäßig als verdeckte Gewinnausschüttung zu behandeln
  • Die Hinzurechnung von Zinsen, Mieten und Pachten bei der Ermittlung des Gewerbeertrags ist verfassungswidrig
  • Rückstellung für Pensionszusage an GmbH-Gesellschafter auf 75 % der Aktivbezüge begrenzt
  • Ist das Abzugsverbot der Gewerbesteuer als Betriebsausgabe verfassungsgemäß?
  • Schuldzinsenabzug auch bei Anlagenfinanzierung über ein Kontokorrentkonto
  • Keine Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen bei Übertragung der Zahlungsverpflichtung auf einen Dritten und dessen Schuldbeitritt
  • Aufwendungen für die Sanierung selbst genutzter Wohngebäude als außergewöhnliche Belastung
  • Mietvertragliche Regelung zu Betriebskosten muss eindeutig sein
  • Nachweis der Zwangsläufigkeit von bestimmten Aufwendungen im Krankheitsfall

conaktiva
Steuerberatungsgesellschaft mbH

Fuhrmannstraße 6
64289 Darmstadt
Telefon (0 61 51) 9 67 30 20
Telefax (0 61 51) 9 67 30 29
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PDF Blitzlicht Steuern Recht und Wirtschaft September 2012

Wenn Sie unsere Mandantenrundschreiben lesen, herunterladen oder auf sonstige Art und Weise nutzen, bedienen Sie sich allgemeiner Informationen. Ein Mandatsverhältnis kommt hierdurch nicht zustande. Da wir nicht wissen, wie Sie unsere Informationen verwenden, möchten wir auch nicht wie in einem Mandatsverhältnis haften. Dabei gelten die Regelungen des Haftungsausschlusses des deutschen Rechts, wonach für Vorsatz oder grob fahrlässige Falschinformation jede Verantwortung abgelehnt wird. Bei einem Abruf außerhalb Deutschlands lehnen wir jegliche Haftung vollumfänglich ab. Wir können nicht ausschließen, dass technische Fehler auftreten. Daher können wir keine Haftung für Nachrichten übernehmen, welche durch das Internet übermittelt werden. Dies gilt natürlich auch, soweit es hierbei um Mitteilungen geht, die mit der Wahrung von Fristen in Zusammenhang stehen.

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