Archiv des Schlagworts ‘Schuldzinsenabzug’

Steuer Recht & Wirtschaft März 2016

Dienstag, den 22. März 2016

Blitzlicht Steuern Recht Wirtschaft für den Monat März 2016

Anbei erhalten Sie Informationen zu den folgenden Themen:

  • Fälligkeitstermine Steuern/Sozialversicherung März 2016 und April 2016
  • Auskunftsersuchen an Dritte bedarf vorheriger Sachverhaltsaufklärung
  • Geburtstagsfeier steuerlich absetzbar
  • Verspätungszuschlag bei Einreichung der Umsatzsteuer-Voranmeldung in Papierform statt in elektronischer Form
  • Arbeitnehmer müssen sonntags nicht den Briefkasten überprüfen
  • Gesellschafterwechsel stellt keinen Betriebsübergang dar
  • Verteilung des Mehrergebnisses einer Betriebsprüfung auf die Gesellschafter einer Mitunternehmerschaft
  • Betrieblicher Schuldzinsenabzug für Investitionsdarlehen
  • Steuerliche Behandlung des Job-Tickets
  • Tatsächliche Wohnfläche maßgebend für Mieterhöhung
  • Verluste aus Vermietung und Verpachtung bei Mietvertrag unter nahen Angehörigen
  • Schadensersatzrechtliche Rückabwicklung der Beteiligung an einem Immobilienfonds
  • Pauschale Besteuerung „schwarzer“ Investmentfonds ist auch unter Berücksichtigung EU-rechtlicher Vorschriften nicht zu beanstanden

conaktiva
Steuerberatungsgesellschaft mbH

Fuhrmannstraße 6
64289 Darmstadt
Telefon (0 61 51) 9 67 30 20
Telefax (0 61 51) 9 67 30 29

www.conaktiva.de

PDF Blitzlicht Steuern Recht & Wirtschaft März 2016

Wenn Sie unsere Mandantenrundschreiben lesen, herunterladen oder auf sonstige Art und Weise nutzen, bedienen Sie sich allgemeiner Informationen. Ein Mandatsverhältnis kommt hierdurch nicht zustande. Da wir nicht wissen, wie Sie unsere Informationen verwenden, möchten wir auch nicht wie in einem Mandatsverhältnis haften. Dabei gelten die Regelungen des Haftungsausschlusses des deutschen Rechts, wonach für Vorsatz oder grob fahrlässige Falschinformation jede Verantwortung abgelehnt wird. Bei einem Abruf außerhalb Deutschlands lehnen wir jegliche Haftung vollumfänglich ab. Wir können nicht ausschließen, dass technische Fehler auftreten. Daher können wir keine Haftung für Nachrichten übernehmen, welche durch das Internet übermittelt werden. Dies gilt natürlich auch, soweit es hierbei um Mitteilungen geht, die mit der Wahrung von Fristen in Zusammenhang stehen.

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Steuern, Recht & Wirtschaft September 2012

Mittwoch, den 29. August 2012

Blitzlicht Steuern Recht Wirtschaft für den Monat September 2012

Anbei erhalten Sie Informationen zu den folgenden Themen:

  • Fälligkeitstermine Steuern/Sozialversicherung September und Oktober 2012
  • Eigener Hausstand bei doppelter Haushaltsführung
  • Sonn- und Feiertagszuschläge an GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer regelmäßig als verdeckte Gewinnausschüttung zu behandeln
  • Die Hinzurechnung von Zinsen, Mieten und Pachten bei der Ermittlung des Gewerbeertrags ist verfassungswidrig
  • Rückstellung für Pensionszusage an GmbH-Gesellschafter auf 75 % der Aktivbezüge begrenzt
  • Ist das Abzugsverbot der Gewerbesteuer als Betriebsausgabe verfassungsgemäß?
  • Schuldzinsenabzug auch bei Anlagenfinanzierung über ein Kontokorrentkonto
  • Keine Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen bei Übertragung der Zahlungsverpflichtung auf einen Dritten und dessen Schuldbeitritt
  • Aufwendungen für die Sanierung selbst genutzter Wohngebäude als außergewöhnliche Belastung
  • Mietvertragliche Regelung zu Betriebskosten muss eindeutig sein
  • Nachweis der Zwangsläufigkeit von bestimmten Aufwendungen im Krankheitsfall

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PDF Blitzlicht Steuern Recht und Wirtschaft September 2012

Wenn Sie unsere Mandantenrundschreiben lesen, herunterladen oder auf sonstige Art und Weise nutzen, bedienen Sie sich allgemeiner Informationen. Ein Mandatsverhältnis kommt hierdurch nicht zustande. Da wir nicht wissen, wie Sie unsere Informationen verwenden, möchten wir auch nicht wie in einem Mandatsverhältnis haften. Dabei gelten die Regelungen des Haftungsausschlusses des deutschen Rechts, wonach für Vorsatz oder grob fahrlässige Falschinformation jede Verantwortung abgelehnt wird. Bei einem Abruf außerhalb Deutschlands lehnen wir jegliche Haftung vollumfänglich ab. Wir können nicht ausschließen, dass technische Fehler auftreten. Daher können wir keine Haftung für Nachrichten übernehmen, welche durch das Internet übermittelt werden. Dies gilt natürlich auch, soweit es hierbei um Mitteilungen geht, die mit der Wahrung von Fristen in Zusammenhang stehen.

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