Archiv des Schlagworts ‘außergewöhnliche Belastung’

Steuern Recht & Wirtschaft Oktober 2015

Montag, den 5. Oktober 2015

Blitzlicht Steuern Recht Wirtschaft für den Monat Oktober 2015

Anbei erhalten Sie Informationen zu den folgenden Themen:

  • Fälligkeitstermine Steuern/Sozialversicherung Oktober und November 2015
  • Reichweite des Vorsteuerausschlusses bei weniger als 10 %-iger Nutzung eines Gegenstands für die wirtschaftliche Tätigkeit des Unternehmers
  • Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie
  • Schätzung der Besteuerungsgrundlagen auf Grund Zeitreihenvergleichs nur eingeschränkt zulässig
  • Vereinnahmung von Kundenzahlungen auf dem privaten Bankkonto des beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH
  • Änderung bei der Mindestlohndokumentation seit 1.8.2015 in Kraft
  • Arbeitgeberversicherung – Neue Umlagesätze ab 1. September 2015
  • Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen
  • Entlastungen für Arbeitnehmer und Familien in Kraft

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PDF Blitzlicht Steuern Recht & Wirtschaft Oktober 2015

Wenn Sie unsere Mandantenrundschreiben lesen, herunterladen oder auf sonstige Art und Weise nutzen, bedienen Sie sich allgemeiner Informationen. Ein Mandatsverhältnis kommt hierdurch nicht zustande. Da wir nicht wissen, wie Sie unsere Informationen verwenden, möchten wir auch nicht wie in einem Mandatsverhältnis haften. Dabei gelten die Regelungen des Haftungsausschlusses des deutschen Rechts, wonach für Vorsatz oder grob fahrlässige Falschinformation jede Verantwortung abgelehnt wird. Bei einem Abruf außerhalb Deutschlands lehnen wir jegliche Haftung vollumfänglich ab. Wir können nicht ausschließen, dass technische Fehler auftreten. Daher können wir keine Haftung für Nachrichten übernehmen, welche durch das Internet übermittelt werden. Dies gilt natürlich auch, soweit es hierbei um Mitteilungen geht, die mit der Wahrung von Fristen in Zusammenhang stehen.

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Steuern, Recht & Wirtschaft September 2012

Mittwoch, den 29. August 2012

Blitzlicht Steuern Recht Wirtschaft für den Monat September 2012

Anbei erhalten Sie Informationen zu den folgenden Themen:

  • Fälligkeitstermine Steuern/Sozialversicherung September und Oktober 2012
  • Eigener Hausstand bei doppelter Haushaltsführung
  • Sonn- und Feiertagszuschläge an GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer regelmäßig als verdeckte Gewinnausschüttung zu behandeln
  • Die Hinzurechnung von Zinsen, Mieten und Pachten bei der Ermittlung des Gewerbeertrags ist verfassungswidrig
  • Rückstellung für Pensionszusage an GmbH-Gesellschafter auf 75 % der Aktivbezüge begrenzt
  • Ist das Abzugsverbot der Gewerbesteuer als Betriebsausgabe verfassungsgemäß?
  • Schuldzinsenabzug auch bei Anlagenfinanzierung über ein Kontokorrentkonto
  • Keine Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen bei Übertragung der Zahlungsverpflichtung auf einen Dritten und dessen Schuldbeitritt
  • Aufwendungen für die Sanierung selbst genutzter Wohngebäude als außergewöhnliche Belastung
  • Mietvertragliche Regelung zu Betriebskosten muss eindeutig sein
  • Nachweis der Zwangsläufigkeit von bestimmten Aufwendungen im Krankheitsfall

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Steuern Recht & Wirtschaft Oktober 2011

Montag, den 17. Oktober 2011

Blitzlicht Steuern Recht Wirtschaft für den Monat Oktober 2011

Anbei erhalten Sie Informationen zu den folgenden Themen:

  • Fälligkeitstermine Steuern/Sozialversicherung Oktober und November 2011
  • Neue Regeln zur umsatzsteuerlichen Organschaft – Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2011
  • Umsatzsteuerfreie Vermietung und Pflege für Seniorenwohngemeinschaft
  • Vergütung für Praktikum kann kindergeldschädlich sein
  • Wohnsitz bei Geburt des Kindes im Ausland
  • Außergewöhnliche Belastung: Aufwendungen für den Besuch einer Schule für Hochbegabte
  • Angemessenheit einer Geschäftsführungsvergütung bei mehreren Geschäftsführern
  • Wirksamkeit einer auf Altersteilzeit gerichteten Änderungskündigung bei Wegfall von Aufgaben
  • Keine Anwendung des Halbabzugsverbots bei lediglich symbolischem Kaufpreis
  • Anwendung des Halbabzugsverbots im Verlustfall
  • Kosten für berufliche Erstausbildung und Erststudium nach Schulabschluss können in voller Höhe abziehbar sein
  • Alterseinkünftegesetz gilt auch für Rentennachzahlungen
  • Zahlungen wegen der Ablösung eines Erbbaurechts können sofort abziehbare Werbungskosten sein
  • Mietkaution ist auch nach mehreren Eigentumswechseln sicher

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Steuern Recht & Wirtschaft Februar 2011

Freitag, den 25. Februar 2011

Blitzlicht Steuern Recht Wirtschaft für den Monat Februar 2011

Anbei erhalten Sie Informationen zu den folgenden Themen:

  • Fälligkeitstermine Steuern/Sozialversicherung Februar und März 2011
  • Keine Nachholung unterlassener AfA für ein Wirtschaftsgut des Betriebsvermögens
  • Ist bei einer Anteilsveräußerung zu 1 Euro das Halbeinkünfteverfahren anzuwenden?
  • Keine nachträglichen Anschaffungskosten durch Zahlung von Verbindlichkeiten für eine vollbeendete GmbH
  • Pkw-Nutzung durch Gesellschafter einer Personengesellschaft für Fahrten zwischen Wohnung und Büro kann umsatzsteuerpflichtig sein
  • Können Vorsteuern aus der Errichtung eines gemischt-genutzten Gebäudes doch nach dem Umsatzschlüssel aufgeteilt werden?
  • Kein Vorsteuerabzug einer Personengesellschaft aus Rechnungen für Dienstleistungen zur Erfüllung einkommensteuerlicher Pflichten ihrer Gesellschafter
  • Vorsteuerabzug nur bei Angabe der richtigen Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer in der Rechnung
  • Einkünfteerzielungsabsicht bei langjährigem Leerstand und Renovierung einer Immobilie
  • Zurückbehaltungsrecht wegen Mängel an der Mietsache setzt Mangelanzeige voraus
  • Kein Recht des Arbeitnehmers auf Nutzung des Dienstwagens für Privatfahrten nach Ablauf des Entgeltfortzahlungszeitraums
  • Nutzung eines überlassenen Dienstwagens für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bei gleichzeitiger Beförderung weiterer Arbeitnehmer
  • Aufwendungen für immunbiologische Krebsabwehrtherapie als außergewöhnliche  Belastung abziehbar
  • Kein Sonderausgabenabzug von Versorgungsleistungen nach Wiederaufnahme willkürlich ausgesetzter Zahlungen

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Wenn Sie unsere Mandantenrundschreiben lesen, herunterladen oder auf sonstige Art und Weise nutzen, bedienen Sie sich allgemeiner Informationen. Ein Mandatsverhältnis kommt hierdurch nicht zustande. Da wir nicht wissen, wie Sie unsere Informationen verwenden, möchten wir auch nicht wie in einem Mandatsverhältnis haften. Dabei gelten die Regelungen des Haftungsausschlusses des deutschen Rechts, wonach für Vorsatz oder grob fahrlässige Falschinformation jede Verantwortung abgelehnt wird. Bei einem Abruf außerhalb Deutschlands lehnen wir jegliche Haftung vollumfänglich ab. Wir können nicht ausschließen, dass technische Fehler auftreten. Daher können wir keine Haftung für Nachrichten übernehmen, welche durch das Internet übermittelt werden. Dies gilt natürlich auch, soweit es hierbei um Mitteilungen geht, die mit der Wahrung von Fristen in Zusammenhang stehen.

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Steuern Recht & Wirtschaft September 2010

Dienstag, den 24. August 2010

Blitzlicht Steuern Recht Wirtschaft für den Monat September 2010

Anbei erhalten Sie Informationen zu den folgenden Themen:

  • Fälligkeitstermine Steuern/Sozialversicherung September und Oktober 2010
  • Zahlungen der Eltern an ihr Kind im Gegenzug für dessen Pflichtteilsverzicht sind nicht einkommensteuerbar
  • Kindergeldanspruch während der Wartezeit auf einen Ausbildungsplatz
  • Verlängerung des Zeitraums für den Bezug von Kindergeld wegen Ableistung von Zivildienst
  • Neuregelung der steuerlichen Berücksichtigung eines häuslichen Arbeitszimmers verfassungswidrig
  • Durchschnittsberechnung für Beiträge zu einer Direktversicherung
  • Auch bei Zusage nochmaligen Nachdenkens über Kündigung muss Arbeitnehmer sich nach Kündigung arbeitssuchend melden
  • Bei doppelter Haushaltsführung kann Selbstständiger nur Kosten für eine 60 m² Wohnung abziehen
  • Pflegeheimkosten des nicht pflegebedürftigen Ehegatten keine außergewöhnliche Belastung
  • Strafbefreiende Selbstanzeige nur bei Rückkehr zur Steuerehrlichkeit
  • Aufwendungen sind nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung sofort abziehbar, wenn Herstellungskosten vorliegen
  • Einwendungen gegen die Umlagefähigkeit von Betriebskosten sind jährlich zu wiederholen

Insbesondere bei seit 2007 nicht mehr anerkannten Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sollten Sie evtl. tätig werden. Die Steuerbescheide wurden hinsichtlich der Aufwendungen für ein Arbeitszimmer vorläufig erlassen. Sofern bei Ihnen Aufwendungen entstanden sind, sollten Sie prüfen ob diese jetzt anerkannt werden können und dies ggf. beantragen.

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Steuern Recht & Wirtschaft März 2010

Donnerstag, den 4. März 2010

Blitzlicht Steuern Recht Wirtschaft für den Monat März 2010

In dieser Ausgabe erhalten Sie Informationen zu den folgenden Themen:

  • Fälligkeitstermine Steuern/Sozialversicherung März 2010 und April 2010
  • Unternehmensgründern muss eine Steuernummer erteilt werden
  • Abzinsungspflicht für den Bilanzansatz unverzinslicher Gesellschafterdarlehen
  • Haftung für die Fortführung eines Handelsunternehmens unter der bisherigen Firma
  • Investitionsabzugsbetrag setzt ausschließliche oder fast ausschließliche betriebliche Nutzung voraus
  • Nachträgliche Herabsetzung des Kaufpreises einer Anteilsveräußerung ist steuerlich rückwirkend zu berücksichtigen
  • Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht bei leer stehenden Wohnungen
  • Schönheitsreparaturen gehören im Anschaffungsjahr bei gleichzeitigen Instandsetzungsmaßnahmen zu den anschaffungsnahen Aufwendungen
  • In Spanien erzielte Vermietungsverluste sind in Deutschland berücksichtigungsfähig
  • Belegvorlage gehört zur ordnungsgemäßen Nebenkostenabrechnung
  • Bundesfinanzhof fragt Europäischen Gerichtshof, wann bei der Lieferung von Nahrungsmitteln der ermäßigte Umsatzsteuersatz Anwendung findet
  • Grundstücksgemeinschaft kann Vorsteuer nur abziehen, wenn sie Leistungsempfänger und die Rechnung an sie adressiert ist
  • Entschädigung für Arbeitszeitreduzierung ermäßigt zu besteuern
  • Bei Verdachtskündigung ist vorherige Anhörung erforderlich
  • Behinderungsbedingte Umbaumaßnahmen können außergewöhnliche Belastung sein

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