Steuern Recht & Wirtschaft März 2010

Blitzlicht Steuern Recht Wirtschaft für den Monat März 2010

In dieser Ausgabe erhalten Sie Informationen zu den folgenden Themen:

  • Fälligkeitstermine Steuern/Sozialversicherung März 2010 und April 2010
  • Unternehmensgründern muss eine Steuernummer erteilt werden
  • Abzinsungspflicht für den Bilanzansatz unverzinslicher Gesellschafterdarlehen
  • Haftung für die Fortführung eines Handelsunternehmens unter der bisherigen Firma
  • Investitionsabzugsbetrag setzt ausschließliche oder fast ausschließliche betriebliche Nutzung voraus
  • Nachträgliche Herabsetzung des Kaufpreises einer Anteilsveräußerung ist steuerlich rückwirkend zu berücksichtigen
  • Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht bei leer stehenden Wohnungen
  • Schönheitsreparaturen gehören im Anschaffungsjahr bei gleichzeitigen Instandsetzungsmaßnahmen zu den anschaffungsnahen Aufwendungen
  • In Spanien erzielte Vermietungsverluste sind in Deutschland berücksichtigungsfähig
  • Belegvorlage gehört zur ordnungsgemäßen Nebenkostenabrechnung
  • Bundesfinanzhof fragt Europäischen Gerichtshof, wann bei der Lieferung von Nahrungsmitteln der ermäßigte Umsatzsteuersatz Anwendung findet
  • Grundstücksgemeinschaft kann Vorsteuer nur abziehen, wenn sie Leistungsempfänger und die Rechnung an sie adressiert ist
  • Entschädigung für Arbeitszeitreduzierung ermäßigt zu besteuern
  • Bei Verdachtskündigung ist vorherige Anhörung erforderlich
  • Behinderungsbedingte Umbaumaßnahmen können außergewöhnliche Belastung sein

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Fuhrmannstraße 6
64289 Darmstadt
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Telefax (0 61 51) 9 67 30 29
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PDF Blitzlicht Steuern Recht und Wirtschaft März 2010

Wenn Sie unsere Mandantenrundschreiben lesen, herunterladen oder auf sonstige Art und Weise nutzen, bedienen Sie sich allgemeiner Informationen. Ein Mandatsverhältnis kommt hierdurch nicht zustande. Da wir nicht wissen, wie Sie unsere Informationen verwenden, möchten wir auch nicht wie in einem Mandatsverhältnis haften. Dabei gelten die Regelungen des Haftungsausschlusses des deutschen Rechts, wonach für Vorsatz oder grob fahrlässige Falschinformation jede Verantwortung abgelehnt wird. Bei einem Abruf außerhalb Deutschlands lehnen wir jegliche Haftung vollumfänglich ab. Wir können nicht ausschließen, dass technische Fehler auftreten. Daher können wir keine Haftung für Nachrichten übernehmen, welche durch das Internet übermittelt werden. Dies gilt natürlich auch, soweit es hierbei um Mitteilungen geht, die mit der Wahrung von Fristen in Zusammenhang stehen.

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