Archiv des Schlagworts ‘Betriebsvermögen’

Steuern Recht & Wirtschaft Mai 2018

Mittwoch, den 2. Mai 2018

Blitzlicht Steuern Recht Wirtschaft für den Monat Mai 2018

Anbei erhalten Sie Informationen zu den folgenden Themen:

  • Fälligkeitstermine Steuern/Sozialversicherung Mai 2018 und Juni 2018
  • Heimliche Aufnahme eines Personalgesprächs berechtigt zur fristlosen Kündigung
  • Zulässigkeit einer Umsatz- und Gewinnschätzung auf der Grundlage von Z Bons aus Jahren nach dem Betriebsprüfungszeitraum
  • Beitragserstattungen durch berufsständische Versorgungseinrichtungen sind steuerfrei
  • Zahlung eines Vorschusses steht Tarifermäßigung für außerordentliche Einkünfte nicht entgegen
  • Nachweis der Ausbildungswilligkeit des volljährigen Kinds als Kindergeldvoraussetzung
  • Keine Pflicht zur Vergabe lückenlos fortlaufender Rechnungsnummern bei Einnahmenüberschussrechnung
  • Berücksichtigung einer zukünftigen Steuerbelastung bei den Wertfeststellungen für Zwecke der Erbschaftsteuer
  • Aufwendungen für Jubiläums-Wochenende können als Betriebsausgaben abzugsfähig sein
  • Zuordnung einer teilweise betrieblich genutzten Doppelgarage zum gewillkürten Betriebsvermögen
  • Keine unterschiedlichen Steuersätze bei einheitlicher Leistung
  • Differenzbesteuerung für Reiseleistungen

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung

conaktiva
Steuerberatungsgesellschaft mbH

Fuhrmannstraße 6
64289 Darmstadt
Telefon (0 61 51) 9 67 30 20
Telefax (0 61 51) 9 67 30 29

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PDF Blitzlicht Steuern Recht & Wirtschaft Mai 2018

Wenn Sie unsere Mandantenrundschreiben lesen, herunterladen oder auf sonstige Art und Weise nutzen, bedienen Sie sich allgemeiner Informationen. Ein Mandatsverhältnis kommt hierdurch nicht zustande. Da wir nicht wissen, wie Sie unsere Informationen verwenden, möchten wir auch nicht wie in einem Mandatsverhältnis haften. Dabei gelten die Regelungen des Haftungsausschlusses des deutschen Rechts, wonach für Vorsatz oder grob fahrlässige Falschinformation jede Verantwortung abgelehnt wird. Bei einem Abruf außerhalb Deutschlands lehnen wir jegliche Haftung vollumfänglich ab. Wir können nicht ausschließen, dass technische Fehler auftreten. Daher können wir keine Haftung für Nachrichten übernehmen, welche durch das Internet übermittelt werden. Dies gilt natürlich auch, soweit es hierbei um Mitteilungen geht, die mit der Wahrung von Fristen in Zusammenhang stehen.

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Steuern Recht & Wirtschaft März 2015

Dienstag, den 19. Mai 2015

Blitzlicht Steuern Recht Wirtschaft für den Monat März 2015

Anbei erhalten Sie Informationen zu den folgenden Themen:

  • Fälligkeitstermine Steuern/Sozialversicherung März 2015 und April 2015
  • Regelmäßig kein Vorsteuerabzug bei unentgeltlicher Überlassung einer Wohnung durch GmbH an ihren Geschäftsführer
  • Bruchteilsgemeinschaft ist nur bei Ausführung eigener steuerbarer Leistungen Unternehmerin und als Leistungsempfängerin zum Vorsteuerabzug berechtigt
  • Keine rückwirkende Aufdeckung von stillen Reserven bei Übertragung eines Wirtschaftsguts in ein anderes Betriebsvermögen Aufdeckung von stillen Reserven eines Steuerzahlers und anschließende Veräußerung innerhalb der Sperrfrist
  • Nachträglicher Auflösungsverlust aus wesentlicher Beteiligung nach insolvenzfreier Liquidation auch rückwirkend zu berücksichtigen
  • Umsatzsteuer: Neuregelungen bei der Selbstanzeige seit dem 1.1.2015
  • Künstlersozialabgabe: Änderungen seit 1.1.2015
  • Behandlung von Aufwendungen für Arbeitnehmer bei Betriebsveranstaltungen ab 1. Januar 2015
  • Nach Bestandskraft gestellter Antrag auf Realsplitting kein rückwirkendes Ereignis

Als Sonderleistung fügen wir Ihnen die aktuelle Sonderausgabe des Blitzlichts mit Informationen zum Jahressteuergesetz 2015 an.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung

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PDF  Blitzlicht Steuern Recht & Wirtschaft März 2015

PDF  Sonderausgabe mit Informationen zum Jahressteuergesetz 2015

Wenn Sie unsere Mandantenrundschreiben lesen, herunterladen oder auf sonstige Art und Weise nutzen, bedienen Sie sich allgemeiner Informationen. Ein Mandatsverhältnis kommt hierdurch nicht zustande. Da wir nicht wissen, wie Sie unsere Informationen verwenden, möchten wir auch nicht wie in einem Mandatsverhältnis haften. Dabei gelten die Regelungen des Haftungsausschlusses des deutschen Rechts, wonach für Vorsatz oder grob fahrlässige Falschinformation jede Verantwortung abgelehnt wird. Bei einem Abruf außerhalb Deutschlands lehnen wir jegliche Haftung vollumfänglich ab. Wir können nicht ausschließen, dass technische Fehler auftreten. Daher können wir keine Haftung für Nachrichten übernehmen, welche durch das Internet übermittelt werden. Dies gilt natürlich auch, soweit es hierbei um Mitteilungen geht, die mit der Wahrung von Fristen in Zusammenhang stehen.

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Steuern Recht & Wirtschaft Dezember 2014

Dienstag, den 9. Dezember 2014

Blitzlicht Steuern Recht Wirtschaft für den Monat Dezember 2014

Anbei erhalten Sie Informationen zu den folgenden Themen:

  • Fälligkeitstermine Steuern/Sozialversicherung Dezember 2014 und Januar 2015
  • Überwiegend betrieblich genutztes Kraftfahrzeug ist notwendiges Betriebsvermögen
  • Keine Rückstellung für die ausschließlich gesellschaftsvertraglich begründete Pflicht zur Prüfung des Jahresabschlusses
  • Nachweis zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen und/oder Gebäudereinigungsleistungen
  • Mindestbesteuerung bei sog. Definitiveffekten nach Auffassung des Bundesfinanzhofs verfassungswidrig
  • Übermäßiges Rauchen in einer Mietwohnung kann zur Kündigung führen
  • Überprüfung der Miethöhe zum 1.1.2015 bei verbilligter Vermietung
  • Überprüfung der Gesellschafter-Geschäftsführerbezüge vor dem 1.1.2015
  • Business-Kleidung ist keine als Werbungskosten abziehbare typische Berufskleidung
  • Folgende Unterlagen können im Jahr 2015 vernichtet werden

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PDF  Blitzlicht Steuern Recht & Wirtschaft Dezember 2014

 

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Steuern Recht & Wirtschaft Dezember 2011

Donnerstag, den 1. Dezember 2011

Blitzlicht Steuern Recht Wirtschaft für den Monat Dezember 2011

Anbei erhalten Sie Informationen zu den folgenden Themen:

  • Fälligkeitstermine Steuern/Sozialversicherung Dezember 2011 und Januar 2012
  • Steuerabzug bei Bauleistungen: Folgebescheinigung beantragen
  • Überprüfung der Gesellschafter-Geschäftsführerbezüge vor dem 1.1.2012
  • Wertpapiere eines Freiberuflers sind nur durch eindeutige Widmung als gewillkürtes Betriebsvermögen anzuerkennen
  • Lohnsteuerkarte ab 2012 elektronisch
  • Neue Beitragsbemessungsgrenzen ab 1. Januar 2012
  • Kündigung wegen Verletzung der Meldepflicht bei Krankheit
  • Auswirkungen eines Lohnsteuerklassenwechsels auf eine Nettolohnvereinbarung
  • Überprüfung der Miethöhe zum 1.1.2012 bei verbilligter Vermietung
  • Vorgaben zu Schönheitsreparaturen beschränken den persönlichen Bereich des Mieters und sind unzulässig
  • Abgabe von standardisiert zubereiteten Speisen an einem Imbissstand mit nur behelfsmäßigen Verzehrvorrichtungen unterliegt dem ermäßigten Umsatzsteuersatz
  • Umsatzsteuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung setzt ordnungsgemäßen Belegnachweis voraus

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Wenn Sie unsere Mandantenrundschreiben lesen, herunterladen oder auf sonstige Art und Weise nutzen, bedienen Sie sich allgemeiner Informationen. Ein Mandatsverhältnis kommt hierdurch nicht zustande. Da wir nicht wissen, wie Sie unsere Informationen verwenden, möchten wir auch nicht wie in einem Mandatsverhältnis haften. Dabei gelten die Regelungen des Haftungsausschlusses des deutschen Rechts, wonach für Vorsatz oder grob fahrlässige Falschinformation jede Verantwortung abgelehnt wird. Bei einem Abruf außerhalb Deutschlands lehnen wir jegliche Haftung vollumfänglich ab. Wir können nicht ausschließen, dass technische Fehler auftreten. Daher können wir keine Haftung für Nachrichten übernehmen, welche durch das Internet übermittelt werden. Dies gilt natürlich auch, soweit es hierbei um Mitteilungen geht, die mit der Wahrung von Fristen in Zusammenhang stehen.

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Steuern Recht & Wirtschaft Oktober 2010

Donnerstag, den 16. September 2010

Blitzlicht Steuern Recht Wirtschaft für den Monat Oktober 2010

Anbei erhalten Sie Informationen zu den folgenden Themen:

  • Fälligkeitstermine Steuern/Sozialversicherung Oktober und November 2010
  • Entnahme von Anteilen aus dem Betriebsvermögen als Anschaffung
  • Schenkung von Kommanditanteilen ohne zugehöriges Sonderbetriebsvermögen nicht zu Buchwerten möglich
  • Anwendung der 1 %-Regelung nur bei tatsächlicher privater Nutzung von Dienstwagen
  • Kein Arbeitslohn durch Gebührenverzicht zu Gunsten von Mitarbeitern eines Vertriebspartners
  • Extensive private Nutzung des Dienst-PC kann außerordentliche Kündigung rechtfertigen
  • Mieter dürfen Schönheitsreparaturen selbst durchführen
  • Grundstückstausch als Anschaffungsgeschäft
  • Verlängerung der Spekulationsfrist bei Grundstücksveräußerungsgeschäften teilweise verfassungswidrig
  • Verfassungsbeschwerde gegen Abgeordnetenpauschale erfolglos
  • Ungleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft im Erbschaft‑ und Schenkungsteuergesetz verfassungswidrig
  • Fahrzeuglieferungs-Meldepflichtverordnung: Innergemeinschaftliche Lieferungen neuer Fahrzeuge sind seit 1. Juli 2010 an das Bundeszentralamt für Steuern zu melden

Insbesondere bei seit 2007 nicht mehr anerkannten Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sollten Sie evtl. tätig werden. Die Steuerbescheide wurden hinsichtlich der Aufwendungen für ein Arbeitszimmer vorläufig erlassen. Sofern bei Ihnen Aufwendungen entstanden sind, sollten Sie prüfen ob diese jetzt anerkannt werden können und dies ggf. beantragen.

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Telefax (0 61 51) 9 67 30 29
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PDF Blitzlicht Steuern Recht und Wirtschaft Oktober 2010

Wenn Sie unsere Mandantenrundschreiben lesen, herunterladen oder auf sonstige Art und Weise nutzen, bedienen Sie sich allgemeiner Informationen. Ein Mandatsverhältnis kommt hierdurch nicht zustande. Da wir nicht wissen, wie Sie unsere Informationen verwenden, möchten wir auch nicht wie in einem Mandatsverhältnis haften. Dabei gelten die Regelungen des Haftungsausschlusses des deutschen Rechts, wonach für Vorsatz oder grob fahrlässige Falschinformation jede Verantwortung abgelehnt wird. Bei einem Abruf außerhalb Deutschlands lehnen wir jegliche Haftung vollumfänglich ab. Wir können nicht ausschließen, dass technische Fehler auftreten. Daher können wir keine Haftung für Nachrichten übernehmen, welche durch das Internet übermittelt werden. Dies gilt natürlich auch, soweit es hierbei um Mitteilungen geht, die mit der Wahrung von Fristen in Zusammenhang stehen.

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