Steuern Recht & Wirtschaft März 2015
Blitzlicht Steuern Recht Wirtschaft für den Monat März 2015
Anbei erhalten Sie Informationen zu den folgenden Themen:
- Fälligkeitstermine Steuern/Sozialversicherung März 2015 und April 2015
- Regelmäßig kein Vorsteuerabzug bei unentgeltlicher Überlassung einer Wohnung durch GmbH an ihren Geschäftsführer
- Bruchteilsgemeinschaft ist nur bei Ausführung eigener steuerbarer Leistungen Unternehmerin und als Leistungsempfängerin zum Vorsteuerabzug berechtigt
- Keine rückwirkende Aufdeckung von stillen Reserven bei Übertragung eines Wirtschaftsguts in ein anderes Betriebsvermögen Aufdeckung von stillen Reserven eines Steuerzahlers und anschließende Veräußerung innerhalb der Sperrfrist
- Nachträglicher Auflösungsverlust aus wesentlicher Beteiligung nach insolvenzfreier Liquidation auch rückwirkend zu berücksichtigen
- Umsatzsteuer: Neuregelungen bei der Selbstanzeige seit dem 1.1.2015
- Künstlersozialabgabe: Änderungen seit 1.1.2015
- Behandlung von Aufwendungen für Arbeitnehmer bei Betriebsveranstaltungen ab 1. Januar 2015
- Nach Bestandskraft gestellter Antrag auf Realsplitting kein rückwirkendes Ereignis
Als Sonderleistung fügen wir Ihnen die aktuelle Sonderausgabe des Blitzlichts mit Informationen zum Jahressteuergesetz 2015 an.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung
conaktiva
Steuerberatungsgesellschaft mbH
Fuhrmannstraße 6
64289 Darmstadt
Telefon (0 61 51) 9 67 30 20
Telefax (0 61 51) 9 67 30 29
www.conaktiva.de
Blitzlicht Steuern Recht & Wirtschaft März 2015
Sonderausgabe mit Informationen zum Jahressteuergesetz 2015
Wenn Sie unsere Mandantenrundschreiben lesen, herunterladen oder auf sonstige Art und Weise nutzen, bedienen Sie sich allgemeiner Informationen. Ein Mandatsverhältnis kommt hierdurch nicht zustande. Da wir nicht wissen, wie Sie unsere Informationen verwenden, möchten wir auch nicht wie in einem Mandatsverhältnis haften. Dabei gelten die Regelungen des Haftungsausschlusses des deutschen Rechts, wonach für Vorsatz oder grob fahrlässige Falschinformation jede Verantwortung abgelehnt wird. Bei einem Abruf außerhalb Deutschlands lehnen wir jegliche Haftung vollumfänglich ab. Wir können nicht ausschließen, dass technische Fehler auftreten. Daher können wir keine Haftung für Nachrichten übernehmen, welche durch das Internet übermittelt werden. Dies gilt natürlich auch, soweit es hierbei um Mitteilungen geht, die mit der Wahrung von Fristen in Zusammenhang stehen.
Tags: Aufdeckung von stillen Reserven, Betriebsveranstaltungen, Betriebsvermögen, Bruchteilsgemeinschaft, Fälligkeitstermine, Jahressteuergesetz, Künstlersozialabgabe, Leistungsempfängerin, Liquidation, Nachträglicher Auflösungsverlust, Realsplitting, Sonderleistung, Vorsteuerabzug