Steuern Recht & Wirtschaft Oktober 2010

Blitzlicht Steuern Recht Wirtschaft für den Monat Oktober 2010

Anbei erhalten Sie Informationen zu den folgenden Themen:

  • Fälligkeitstermine Steuern/Sozialversicherung Oktober und November 2010
  • Entnahme von Anteilen aus dem Betriebsvermögen als Anschaffung
  • Schenkung von Kommanditanteilen ohne zugehöriges Sonderbetriebsvermögen nicht zu Buchwerten möglich
  • Anwendung der 1 %-Regelung nur bei tatsächlicher privater Nutzung von Dienstwagen
  • Kein Arbeitslohn durch Gebührenverzicht zu Gunsten von Mitarbeitern eines Vertriebspartners
  • Extensive private Nutzung des Dienst-PC kann außerordentliche Kündigung rechtfertigen
  • Mieter dürfen Schönheitsreparaturen selbst durchführen
  • Grundstückstausch als Anschaffungsgeschäft
  • Verlängerung der Spekulationsfrist bei Grundstücksveräußerungsgeschäften teilweise verfassungswidrig
  • Verfassungsbeschwerde gegen Abgeordnetenpauschale erfolglos
  • Ungleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft im Erbschaft‑ und Schenkungsteuergesetz verfassungswidrig
  • Fahrzeuglieferungs-Meldepflichtverordnung: Innergemeinschaftliche Lieferungen neuer Fahrzeuge sind seit 1. Juli 2010 an das Bundeszentralamt für Steuern zu melden

Insbesondere bei seit 2007 nicht mehr anerkannten Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sollten Sie evtl. tätig werden. Die Steuerbescheide wurden hinsichtlich der Aufwendungen für ein Arbeitszimmer vorläufig erlassen. Sofern bei Ihnen Aufwendungen entstanden sind, sollten Sie prüfen ob diese jetzt anerkannt werden können und dies ggf. beantragen.

conaktiva
Steuerberatungsgesellschaft mbH

Fuhrmannstraße 6
64289 Darmstadt
Telefon (0 61 51) 9 67 30 20
Telefax (0 61 51) 9 67 30 29
www.conaktiva.de

PDF Blitzlicht Steuern Recht und Wirtschaft Oktober 2010

Wenn Sie unsere Mandantenrundschreiben lesen, herunterladen oder auf sonstige Art und Weise nutzen, bedienen Sie sich allgemeiner Informationen. Ein Mandatsverhältnis kommt hierdurch nicht zustande. Da wir nicht wissen, wie Sie unsere Informationen verwenden, möchten wir auch nicht wie in einem Mandatsverhältnis haften. Dabei gelten die Regelungen des Haftungsausschlusses des deutschen Rechts, wonach für Vorsatz oder grob fahrlässige Falschinformation jede Verantwortung abgelehnt wird. Bei einem Abruf außerhalb Deutschlands lehnen wir jegliche Haftung vollumfänglich ab. Wir können nicht ausschließen, dass technische Fehler auftreten. Daher können wir keine Haftung für Nachrichten übernehmen, welche durch das Internet übermittelt werden. Dies gilt natürlich auch, soweit es hierbei um Mitteilungen geht, die mit der Wahrung von Fristen in Zusammenhang stehen.

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