Steuern Recht & Wirtschaft August 2013
Blitzlicht Steuern Recht Wirtschaft für den Monat August 2013
Anbei erhalten Sie Informationen zu den folgenden Themen:
- Fälligkeitstermine Steuern/Sozialversicherung August und September 2013
- Musikunterricht in der Mietwohnung kann Kündigung rechtfertigen
- Preisangabe bei Ferienhausvermietung muss auch Kosten der Endreinigung enthalten
- Kein Werbungskostenabzug bei Familienheimfahrten mit Dienstwagen
- Abordnung einer Stammkraft als sachlicher Grund für eine Befristung
- Unberechtigt ausgewiesene Umsatzsteuer kann im Einzelfall auch ohne Berichtigung der Rechnung vom Finanzamt zurückgefordert werden
- Vorsteuerabzug des Gründungsgesellschafters einer Personengesellschaft auf dem europarechtlichen Prüfstand
- Vorsteuerabzug bei Gutgläubigkeit des Leistungsempfängers zu gewähren
- Teilabzugsverbot gilt nicht für substanzbezogene Aufwendungen überlassener Wirtschaftsgüter
- Nicht nachprüfbare Kassenberichte rechtfertigen Schätzungen des Finanzamts
- Eignung des Zeitreihenvergleichs als Schätzungsmethode auf dem Prüfstand
- Hilfen für Hochwassergeschädigte
- Lebenspartnerschaften steht Ehegattensplitting zu
- Einkommensteuervorauszahlungen eines Ehegatten werden vorrangig auf die Steuerschulden beider Ehegatten angerechnet
- Bindung an Pflichtteilsstrafklausel im EhegattentestamentAls Sonderleistung fügen wir Ihnen die aktuelle Sonderausgabe II/2013 des Blitzlichts mit Informationen zum Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz bei.
Gerne stehen wir Ihnen bei Rückfragen zur Verfügung.
conaktiva
Steuerberatungsgesellschaft mbH
Fuhrmannstraße 6
64289 Darmstadt
Telefon (0 61 51) 9 67 30 20
Telefax (0 61 51) 9 67 30 29
www.conaktiva.de
Blitzlicht Steuern Recht und Wirtschaft August 2013
Blitzlicht Sonderausgabe II 2013
Wenn Sie unsere Mandantenrundschreiben lesen, herunterladen oder auf sonstige Art und Weise nutzen, bedienen Sie sich allgemeiner Informationen. Ein Mandatsverhältnis kommt hierdurch nicht zustande. Da wir nicht wissen, wie Sie unsere Informationen verwenden, möchten wir auch nicht wie in einem Mandatsverhältnis haften. Dabei gelten die Regelungen des Haftungsausschlusses des deutschen Rechts, wonach für Vorsatz oder grob fahrlässige Falschinformation jede Verantwortung abgelehnt wird. Bei einem Abruf außerhalb Deutschlands lehnen wir jegliche Haftung vollumfänglich ab. Wir können nicht ausschließen, dass technische Fehler auftreten. Daher können wir keine Haftung für Nachrichten übernehmen, welche durch das Internet übermittelt werden. Dies gilt natürlich auch, soweit es hierbei um Mitteilungen geht, die mit der Wahrung von Fristen in Zusammenhang stehen.
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