Archiv des Schlagworts ‘Unberechtigt ausgewiesene Umsatzsteuer’

Steuern Recht & Wirtschaft November 2016

Montag, den 14. November 2016

Blitzlicht Steuern Recht Wirtschaft für den Monat November 2016

Anbei erhalten Sie Informationen zu den folgenden Themen:

  • Fälligkeitstermine Steuern/Sozialversicherung November 2016 und Dezember 2016
  • Aufteilung der Vorsteuer bei Zuordnung eines Gebäudes zu teils steuerpflichtigen und teils steuerbefreiten Umsätzen
  • Gutschriftempfänger schuldet unberechtigt ausgewiesene Umsatzsteuer
  • Gleicher Freibetrag für beschränkt und unbeschränkt Erbschaftsteuerpflichtige
  • Keine Hochrechnung von illegal gezahltem Arbeitsentgelt auf ein Bruttoarbeitsentgelt zur Berechnung von Sozialkassenbeiträgen
  • Keine Verrechnung von selbst getragenen Krankheitskosten mit zurückerstatteten Krankenversicherungsbeiträgen
  • Ortsübliche Bruttomiete gilt als Vergleichswert bei verbilligter Überlassung von Wohnraum
  • Mietspiegel als Schätzungsgrundlage für Mieterhöhungen geeignet
  • Jahresabschluss 2015 muss bis zum Jahresende 2016 veröffentlicht werden
  • Kompensation des Mehrergebnisses einer Betriebsprüfung durch Investitionsabzugsbetrag
  • Kalender gelten selbst mit Firmenaufdruck als Geschenk
  • Eigenverantwortliche Arbeit von Mitarbeitern kann die Freiberuflichkeit der unternehmerischen Tätigkeit gefährden
  • Buchung einer Fährverbindung ist keine Pauschalreise

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung

conaktiva
Steuerberatungsgesellschaft mbH

Fuhrmannstraße 6
64289 Darmstadt
Telefon (0 61 51) 9 67 30 20
Telefax (0 61 51) 9 67 30 29

www.conaktiva.de

PDF Blitzlicht Steuern Recht & Wirtschaft November 2016

Wenn Sie unsere Mandantenrundschreiben lesen, herunterladen oder auf sonstige Art und Weise nutzen, bedienen Sie sich allgemeiner Informationen. Ein Mandatsverhältnis kommt hierdurch nicht zustande. Da wir nicht wissen, wie Sie unsere Informationen verwenden, möchten wir auch nicht wie in einem Mandatsverhältnis haften. Dabei gelten die Regelungen des Haftungsausschlusses des deutschen Rechts, wonach für Vorsatz oder grob fahrlässige Falschinformation jede Verantwortung abgelehnt wird. Bei einem Abruf außerhalb Deutschlands lehnen wir jegliche Haftung vollumfänglich ab. Wir können nicht ausschließen, dass technische Fehler auftreten. Daher können wir keine Haftung für Nachrichten übernehmen, welche durch das Internet übermittelt werden. Dies gilt natürlich auch, soweit es hierbei um Mitteilungen geht, die mit der Wahrung von Fristen in Zusammenhang stehen.

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Steuern Recht & Wirtschaft August 2013

Freitag, den 16. August 2013

Blitzlicht Steuern Recht Wirtschaft für den Monat August 2013

Anbei erhalten Sie Informationen zu den folgenden Themen:

  • Fälligkeitstermine Steuern/Sozialversicherung August und September 2013
  • Musikunterricht in der Mietwohnung kann Kündigung rechtfertigen
  • Preisangabe bei Ferienhausvermietung muss auch Kosten der Endreinigung enthalten
  • Kein Werbungskostenabzug bei Familienheimfahrten mit Dienstwagen
  • Abordnung einer Stammkraft als sachlicher Grund für eine Befristung
  • Unberechtigt ausgewiesene Umsatzsteuer kann im Einzelfall auch ohne Berichtigung der Rechnung vom Finanzamt zurückgefordert werden
  • Vorsteuerabzug des Gründungsgesellschafters einer Personengesellschaft auf dem europarechtlichen Prüfstand
  • Vorsteuerabzug bei Gutgläubigkeit des Leistungsempfängers zu gewähren
  • Teilabzugsverbot gilt nicht für substanzbezogene Aufwendungen überlassener Wirtschaftsgüter
  • Nicht nachprüfbare Kassenberichte rechtfertigen Schätzungen des Finanzamts
  • Eignung des Zeitreihenvergleichs als Schätzungsmethode auf dem Prüfstand
  • Hilfen für Hochwassergeschädigte
  • Lebenspartnerschaften steht Ehegattensplitting zu
  • Einkommensteuervorauszahlungen eines Ehegatten werden vorrangig auf die Steuerschulden beider Ehegatten angerechnet
  • Bindung an Pflichtteilsstrafklausel im EhegattentestamentAls Sonderleistung fügen wir Ihnen die aktuelle Sonderausgabe II/2013 des Blitzlichts mit Informationen zum Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz bei.

Gerne stehen wir Ihnen bei Rückfragen zur Verfügung.

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PDF Blitzlicht Steuern Recht und Wirtschaft August 2013

PDF Blitzlicht Sonderausgabe II 2013

Wenn Sie unsere Mandantenrundschreiben lesen, herunterladen oder auf sonstige Art und Weise nutzen, bedienen Sie sich allgemeiner Informationen. Ein Mandatsverhältnis kommt hierdurch nicht zustande. Da wir nicht wissen, wie Sie unsere Informationen verwenden, möchten wir auch nicht wie in einem Mandatsverhältnis haften. Dabei gelten die Regelungen des Haftungsausschlusses des deutschen Rechts, wonach für Vorsatz oder grob fahrlässige Falschinformation jede Verantwortung abgelehnt wird. Bei einem Abruf außerhalb Deutschlands lehnen wir jegliche Haftung vollumfänglich ab. Wir können nicht ausschließen, dass technische Fehler auftreten. Daher können wir keine Haftung für Nachrichten übernehmen, welche durch das Internet übermittelt werden. Dies gilt natürlich auch, soweit es hierbei um Mitteilungen geht, die mit der Wahrung von Fristen in Zusammenhang stehen.

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