Steuern Recht & Wirtschaft November 2010

Blitzlicht Steuern Recht Wirtschaft für den Monat November 2010

Anbei erhalten Sie Informationen zu den folgenden Themen:

  • Fälligkeitstermine Steuern/Sozialversicherung November und Dezember 2010
  • Abgrenzung haushaltsnaher Dienstleistung zu Handwerkerleistung
  • Überprüfung der Miethöhe zum 1.1.2011 bei verbilligter Vermietung
  • Mietzahlungen als außergewöhnliche Belastung
  • Keine steuerrechtliche Anerkennung einer formunwirksam vereinbarten Unterbeteiligung zwischen Ehegatten
  • Berufsbetreuer erzielen Einkünfte aus sonstiger selbstständiger Arbeit
  • Keine Pflicht zur Bildung aktiver Rechnungsabgrenzungsposten bis 410 Euro
  • Rechnungsberichtigung wirkt auf den Zeitpunkt der erstmaligen Rechnungserteilung zurück
  • Umsatzsteuerbefreiung mehrerer zeitlich aufeinanderfolgender Leistungen an NATO-Truppenangehörige trotz Vorliegens nur eines Beschaffungsauftrags
  • Aushändigung von Einkaufsgutscheinen ist umsatzsteuerbare Dienstleistung
  • Eigener Hausstand bei doppelter Haushaltsführung eines alleinstehenden Arbeitnehmers
  • Behandlung von Kosten für Arbeitnehmer bei Betriebsveranstaltungen
  • Abgeltung aufgrund Arbeitsunfähigkeit nicht gewährten Urlaubs
  • Insbesondere bei seit 2007 nicht mehr anerkannten Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sollten Sie evtl. tätig werden. Die Steuerbescheide wurden hinsichtlich der Aufwendungen für ein Arbeitszimmer vorläufig erlassen. Sofern bei Ihnen Aufwendungen entstanden sind, sollten Sie prüfen ob diese jetzt anerkannt werden können und dies ggf. beantragen.

conaktiva
Steuerberatungsgesellschaft mbH

Fuhrmannstraße 6
64289 Darmstadt
Telefon (0 61 51) 9 67 30 20
Telefax (0 61 51) 9 67 30 29
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PDF Blitzlicht Steuern Recht und Wirtschaft November 2010

Wenn Sie unsere Mandantenrundschreiben lesen, herunterladen oder auf sonstige Art und Weise nutzen, bedienen Sie sich allgemeiner Informationen. Ein Mandatsverhältnis kommt hierdurch nicht zustande. Da wir nicht wissen, wie Sie unsere Informationen verwenden, möchten wir auch nicht wie in einem Mandatsverhältnis haften. Dabei gelten die Regelungen des Haftungsausschlusses des deutschen Rechts, wonach für Vorsatz oder grob fahrlässige Falschinformation jede Verantwortung abgelehnt wird. Bei einem Abruf außerhalb Deutschlands lehnen wir jegliche Haftung vollumfänglich ab. Wir können nicht ausschließen, dass technische Fehler auftreten. Daher können wir keine Haftung für Nachrichten übernehmen, welche durch das Internet übermittelt werden. Dies gilt natürlich auch, soweit es hierbei um Mitteilungen geht, die mit der Wahrung von Fristen in Zusammenhang stehen.

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