Archiv des Schlagworts ‘Rechnungsberichtigung’

Steuern, Recht & Wirtschaft Juni 2019

Dienstag, den 11. Juni 2019

Anbei erhalten Sie das aktuelle Blitzlicht Steuern Recht Wirtschaft für den Monat Juni 2019.
In dieser Ausgabe erhalten Sie Informationen zu den folgenden Themen:

  • Fälligkeitstermine Steuern/Sozialversicherung Mai 2019 und Juni 2019
  • Steuerliche Behandlung der Leistungen einer vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossenen Direktversicherung in Form einer sog. Aufbauversicherung
  • Firmenwagen für den Ehepartner als Minijobber
  • Werbungskostenabzug bei Vermietungsabsicht einer selbstgenutzten Wohnung
  • Ausübung der Verlängerungsoption bei der Gewerbemiete bedarf nicht der Schriftform
  • EuGH muss über umsatzsteuerrechtliche Behandlung medizinischer Telefonberatung entscheiden
  • Bruchteilsgemeinschaft in der Umsatzsteuer
  • Entgelte für Garantiezusagen eines Gebrauchtwagenhändlers sind umsatzsteuerfrei
  • Schätzungsweise Aufteilung des Gesamtpreises auf Übernachtung und Frühstück bei Beherbergungsbetrieben
  • Kein steuerpflichtiger Arbeitslohn bei Pkw-Rabatten an Beschäftigte eines Vertragspartners
  • Sachgrundlose Befristung bei Vorbeschäftigung regelmäßig unzulässig
  • Vermietungsplattform Airbnb muss Identität von Wohnungsvermietern preisgeben
  • Kein Unfallversicherungsschutz bei Handynutzung im Straßenverkehr

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung

conaktiva
Steuerberatungsgesellschaft mbH

Fuhrmannstraße 6
64289 Darmstadt
Telefon (0 61 51) 9 67 30 20
Telefax (0 61 51) 9 67 30 29

www.conaktiva.de

PDF Blitzlicht Steuern Recht & Wirtschaft Juni 2019

Wenn Sie unsere Mandantenrundschreiben lesen, herunterladen oder auf sonstige Art und Weise nutzen, bedienen Sie sich allgemeiner Informationen. Ein Mandatsverhältnis kommt hierdurch nicht zustande. Da wir nicht wissen, wie Sie unsere Informationen verwenden, möchten wir auch nicht wie in einem Mandatsverhältnis haften. Dabei gelten die Regelungen des Haftungsausschlusses des deutschen Rechts, wonach für Vorsatz oder grob fahrlässige Falschinformation jede Verantwortung abgelehnt wird. Bei einem Abruf außerhalb Deutschlands lehnen wir jegliche Haftung vollumfänglich ab. Wir können nicht ausschließen, dass technische Fehler auftreten. Daher können wir keine Haftung für Nachrichten übernehmen, welche durch das Internet übermittelt werden. Dies gilt natürlich auch, soweit es hierbei um Mitteilungen geht, die mit der Wahrung von Fristen in Zusammenhang stehen.

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Steuern Recht & Wirtschaft Dezember 2016

Mittwoch, den 23. November 2016

Blitzlicht Steuern Recht Wirtschaft für den Monat Dezember 2016

Anbei erhalten Sie Informationen zu den folgenden Themen:

  • Fälligkeitstermine Steuern/Sozialversicherung Dezember 2016 und Januar 2017
  • Neues BMF Schreiben zu Teilwertabschreibungen und Anforderungen an eine „voraussichtlich dauernde Wertminderung“
  • Rückwirkung einer Rechnungsberichtigung
  • Anschaffungsnahe Herstellungskosten anstelle Sofortabzug bei Gebäudesanierung
  • Durch ein Stipendium erstattete Studienkosten sind keine vorweggenommenen Werbungskosten oder Betriebsausgaben
  • Bonuszahlungen der Krankenkasse mindern nicht den Sonderausgabenabzug
  • Entschädigungszahlungen für rechtswidrig geleistete Mehrarbeiten
  • Bundesgerichtshof vereinfacht Betriebskostenabrechnung
  • Betriebsübergang und Identität nach Inhaberwechsel
  • Neuregelung der Erbschaft- und Schenkungsteuer
  • Rücktrittsrecht von Käufern wegen VW-Abgasskandal

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Wenn Sie unsere Mandantenrundschreiben lesen, herunterladen oder auf sonstige Art und Weise nutzen, bedienen Sie sich allgemeiner Informationen. Ein Mandatsverhältnis kommt hierdurch nicht zustande. Da wir nicht wissen, wie Sie unsere Informationen verwenden, möchten wir auch nicht wie in einem Mandatsverhältnis haften. Dabei gelten die Regelungen des Haftungsausschlusses des deutschen Rechts, wonach für Vorsatz oder grob fahrlässige Falschinformation jede Verantwortung abgelehnt wird. Bei einem Abruf außerhalb Deutschlands lehnen wir jegliche Haftung vollumfänglich ab. Wir können nicht ausschließen, dass technische Fehler auftreten. Daher können wir keine Haftung für Nachrichten übernehmen, welche durch das Internet übermittelt werden. Dies gilt natürlich auch, soweit es hierbei um Mitteilungen geht, die mit der Wahrung von Fristen in Zusammenhang stehen.

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Steuern Recht & Wirtschaft November 2010

Montag, den 6. Dezember 2010

Blitzlicht Steuern Recht Wirtschaft für den Monat November 2010

Anbei erhalten Sie Informationen zu den folgenden Themen:

  • Fälligkeitstermine Steuern/Sozialversicherung November und Dezember 2010
  • Abgrenzung haushaltsnaher Dienstleistung zu Handwerkerleistung
  • Überprüfung der Miethöhe zum 1.1.2011 bei verbilligter Vermietung
  • Mietzahlungen als außergewöhnliche Belastung
  • Keine steuerrechtliche Anerkennung einer formunwirksam vereinbarten Unterbeteiligung zwischen Ehegatten
  • Berufsbetreuer erzielen Einkünfte aus sonstiger selbstständiger Arbeit
  • Keine Pflicht zur Bildung aktiver Rechnungsabgrenzungsposten bis 410 Euro
  • Rechnungsberichtigung wirkt auf den Zeitpunkt der erstmaligen Rechnungserteilung zurück
  • Umsatzsteuerbefreiung mehrerer zeitlich aufeinanderfolgender Leistungen an NATO-Truppenangehörige trotz Vorliegens nur eines Beschaffungsauftrags
  • Aushändigung von Einkaufsgutscheinen ist umsatzsteuerbare Dienstleistung
  • Eigener Hausstand bei doppelter Haushaltsführung eines alleinstehenden Arbeitnehmers
  • Behandlung von Kosten für Arbeitnehmer bei Betriebsveranstaltungen
  • Abgeltung aufgrund Arbeitsunfähigkeit nicht gewährten Urlaubs
  • Insbesondere bei seit 2007 nicht mehr anerkannten Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sollten Sie evtl. tätig werden. Die Steuerbescheide wurden hinsichtlich der Aufwendungen für ein Arbeitszimmer vorläufig erlassen. Sofern bei Ihnen Aufwendungen entstanden sind, sollten Sie prüfen ob diese jetzt anerkannt werden können und dies ggf. beantragen.

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PDF Blitzlicht Steuern Recht und Wirtschaft November 2010

Wenn Sie unsere Mandantenrundschreiben lesen, herunterladen oder auf sonstige Art und Weise nutzen, bedienen Sie sich allgemeiner Informationen. Ein Mandatsverhältnis kommt hierdurch nicht zustande. Da wir nicht wissen, wie Sie unsere Informationen verwenden, möchten wir auch nicht wie in einem Mandatsverhältnis haften. Dabei gelten die Regelungen des Haftungsausschlusses des deutschen Rechts, wonach für Vorsatz oder grob fahrlässige Falschinformation jede Verantwortung abgelehnt wird. Bei einem Abruf außerhalb Deutschlands lehnen wir jegliche Haftung vollumfänglich ab. Wir können nicht ausschließen, dass technische Fehler auftreten. Daher können wir keine Haftung für Nachrichten übernehmen, welche durch das Internet übermittelt werden. Dies gilt natürlich auch, soweit es hierbei um Mitteilungen geht, die mit der Wahrung von Fristen in Zusammenhang stehen.

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