Steuern Recht & Wirtschaft Mai 2018

Blitzlicht Steuern Recht Wirtschaft für den Monat Mai 2018

Anbei erhalten Sie Informationen zu den folgenden Themen:

  • Fälligkeitstermine Steuern/Sozialversicherung Mai 2018 und Juni 2018
  • Heimliche Aufnahme eines Personalgesprächs berechtigt zur fristlosen Kündigung
  • Zulässigkeit einer Umsatz- und Gewinnschätzung auf der Grundlage von Z Bons aus Jahren nach dem Betriebsprüfungszeitraum
  • Beitragserstattungen durch berufsständische Versorgungseinrichtungen sind steuerfrei
  • Zahlung eines Vorschusses steht Tarifermäßigung für außerordentliche Einkünfte nicht entgegen
  • Nachweis der Ausbildungswilligkeit des volljährigen Kinds als Kindergeldvoraussetzung
  • Keine Pflicht zur Vergabe lückenlos fortlaufender Rechnungsnummern bei Einnahmenüberschussrechnung
  • Berücksichtigung einer zukünftigen Steuerbelastung bei den Wertfeststellungen für Zwecke der Erbschaftsteuer
  • Aufwendungen für Jubiläums-Wochenende können als Betriebsausgaben abzugsfähig sein
  • Zuordnung einer teilweise betrieblich genutzten Doppelgarage zum gewillkürten Betriebsvermögen
  • Keine unterschiedlichen Steuersätze bei einheitlicher Leistung
  • Differenzbesteuerung für Reiseleistungen

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung

conaktiva
Steuerberatungsgesellschaft mbH

Fuhrmannstraße 6
64289 Darmstadt
Telefon (0 61 51) 9 67 30 20
Telefax (0 61 51) 9 67 30 29

www.conaktiva.de

PDF Blitzlicht Steuern Recht & Wirtschaft Mai 2018

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