Archiv des Schlagworts ‘Betriebsausgaben’

Steuern Recht & Wirtschaft Mai 2018

Mittwoch, den 2. Mai 2018

Blitzlicht Steuern Recht Wirtschaft für den Monat Mai 2018

Anbei erhalten Sie Informationen zu den folgenden Themen:

  • Fälligkeitstermine Steuern/Sozialversicherung Mai 2018 und Juni 2018
  • Heimliche Aufnahme eines Personalgesprächs berechtigt zur fristlosen Kündigung
  • Zulässigkeit einer Umsatz- und Gewinnschätzung auf der Grundlage von Z Bons aus Jahren nach dem Betriebsprüfungszeitraum
  • Beitragserstattungen durch berufsständische Versorgungseinrichtungen sind steuerfrei
  • Zahlung eines Vorschusses steht Tarifermäßigung für außerordentliche Einkünfte nicht entgegen
  • Nachweis der Ausbildungswilligkeit des volljährigen Kinds als Kindergeldvoraussetzung
  • Keine Pflicht zur Vergabe lückenlos fortlaufender Rechnungsnummern bei Einnahmenüberschussrechnung
  • Berücksichtigung einer zukünftigen Steuerbelastung bei den Wertfeststellungen für Zwecke der Erbschaftsteuer
  • Aufwendungen für Jubiläums-Wochenende können als Betriebsausgaben abzugsfähig sein
  • Zuordnung einer teilweise betrieblich genutzten Doppelgarage zum gewillkürten Betriebsvermögen
  • Keine unterschiedlichen Steuersätze bei einheitlicher Leistung
  • Differenzbesteuerung für Reiseleistungen

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung

conaktiva
Steuerberatungsgesellschaft mbH

Fuhrmannstraße 6
64289 Darmstadt
Telefon (0 61 51) 9 67 30 20
Telefax (0 61 51) 9 67 30 29

www.conaktiva.de

PDF Blitzlicht Steuern Recht & Wirtschaft Mai 2018

Wenn Sie unsere Mandantenrundschreiben lesen, herunterladen oder auf sonstige Art und Weise nutzen, bedienen Sie sich allgemeiner Informationen. Ein Mandatsverhältnis kommt hierdurch nicht zustande. Da wir nicht wissen, wie Sie unsere Informationen verwenden, möchten wir auch nicht wie in einem Mandatsverhältnis haften. Dabei gelten die Regelungen des Haftungsausschlusses des deutschen Rechts, wonach für Vorsatz oder grob fahrlässige Falschinformation jede Verantwortung abgelehnt wird. Bei einem Abruf außerhalb Deutschlands lehnen wir jegliche Haftung vollumfänglich ab. Wir können nicht ausschließen, dass technische Fehler auftreten. Daher können wir keine Haftung für Nachrichten übernehmen, welche durch das Internet übermittelt werden. Dies gilt natürlich auch, soweit es hierbei um Mitteilungen geht, die mit der Wahrung von Fristen in Zusammenhang stehen.

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Steuern Recht & Wirtschaft April 2011

Freitag, den 1. April 2011

Blitzlicht Steuern Recht Wirtschaft für den Monat April 2011

Anbei erhalten Sie Informationen zu den folgenden Themen:

  • Fälligkeitstermine Steuern/Sozialversicherung April und Mai 2011
  • Abgrenzung von Anschaffungs‑ und Erhaltungskosten bei gemischt genutzten Gebäuden
  • Betriebsausgaben oder Werbungskosten durch Aufwendungen für ein leer stehendes zur Vermietung vorgesehenes Gebäude
  • Vermieter kann bei Übertragung der Gartenpflege auf den Mieter keine bestimmte Gartengestaltung verlangen
  • Zusammenveranlagung von unbeschränkt einkommensteuerpflichtigen Staatsangehörigen der Europäischen Union
  • Verfassungsbeschwerden gegen die Heranziehung glaubensverschiedener Ehegatten zur Kirchensteuer nicht zur Entscheidung angenommen
  • Unwirksames Testament kann Grundlage für die Erbschaftsteuer sein
  • Zahlung ausländischer Schenkungsteuer als rückwirkendes Ereignis
  • Nachträglicher Einbau von Sonderausstattungen in Dienstwagen erhöht nicht den pauschalen Nutzungswert
  • Missbrauch von Bonuspunkten‑ Voraussichtlich dauernde Wertminderung ist Voraussetzung für eine Teilwertabschreibung
  • Nachforderungszinsen keine abzugsfähigen Betriebsausgaben
  • Europäischer Gerichtshof muss klären, ob eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung die Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer voraussetzt
  • Änderung der Umsatzsteuer erst nach Rückgewähr einer Anzahlung
  • Kürzung des Höchstbetrags für Unterhaltsleistungen an Unterhaltsempfänger im Ausland

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PDF Blitzlicht Steuern Recht und Wirtschaft März 2011

Wenn Sie unsere Mandantenrundschreiben lesen, herunterladen oder auf sonstige Art und Weise nutzen, bedienen Sie sich allgemeiner Informationen. Ein Mandatsverhältnis kommt hierdurch nicht zustande. Da wir nicht wissen, wie Sie unsere Informationen verwenden, möchten wir auch nicht wie in einem Mandatsverhältnis haften. Dabei gelten die Regelungen des Haftungsausschlusses des deutschen Rechts, wonach für Vorsatz oder grob fahrlässige Falschinformation jede Verantwortung abgelehnt wird. Bei einem Abruf außerhalb Deutschlands lehnen wir jegliche Haftung vollumfänglich ab. Wir können nicht ausschließen, dass technische Fehler auftreten. Daher können wir keine Haftung für Nachrichten übernehmen, welche durch das Internet übermittelt werden. Dies gilt natürlich auch, soweit es hierbei um Mitteilungen geht, die mit der Wahrung von Fristen in Zusammenhang stehen.

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