Steuern, Recht & Wirtschaft Oktober 2019

Anbei erhalten Sie das aktuelle Blitzlicht Steuern Recht Wirtschaft für den Monat Oktober 2019.
In dieser Ausgabe erhalten Sie Informationen zu den folgenden Themen:

  • Fälligkeitstermine Steuern/Sozialversicherung Oktober 2019 und November 2019
  • Berücksichtigung von Gehaltsnachzahlungen beim Elterngeld
  • Abfärbewirkung gewerblicher Beteiligungseinkünfte einer Personengesellschaft
  • Gewinn- oder umsatzabhängige Veräußerungsgewinne entstehen erst bei Realisation des Veräußerungsentgelts
  • Mietvertrag zwischen Lebensgefährten steuerlich nicht anzuerkennen
  • Keine Mietminderung, wenn Mieter Mängelbeseitigung ablehnt
  • Änderung eines bestandskräftigen Steuerbescheids durch Bescheid der Denkmalschutzbehörde
  • Erste Tätigkeitsstätte nach dem Reisekostenrecht
  • Firmenwagenbesteuerung: Zuzahlungen des Arbeitnehmers können geldwerten Vorteil mindern
  • Keine Abzugsfähigkeit von Badrenovierungskosten als Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer
  • Anscheinsbeweis bei privater Pkw-Nutzung
  • Beteiligung eines Einzelunternehmers an einer Kapitalgesellschaft als notwendiges Betriebsvermögen
  • Entschädigung bei verspätetem Anschlussflug außerhalb der EU

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung

conaktiva
Steuerberatungsgesellschaft mbH

Fuhrmannstraße 6
64289 Darmstadt
Telefon (0 61 51) 9 67 30 20
Telefax (0 61 51) 9 67 30 29

www.conaktiva.de

PDF Blitzlicht Steuern Recht & Wirtschaft Oktober 2019

Wenn Sie unsere Mandantenrundschreiben lesen, herunterladen oder auf sonstige Art und Weise nutzen, bedienen Sie sich allgemeiner Informationen. Ein Mandatsverhältnis kommt hierdurch nicht zustande. Da wir nicht wissen, wie Sie unsere Informationen verwenden, möchten wir auch nicht wie in einem Mandatsverhältnis haften. Dabei gelten die Regelungen des Haftungsausschlusses des deutschen Rechts, wonach für Vorsatz oder grob fahrlässige Falschinformation jede Verantwortung abgelehnt wird. Bei einem Abruf außerhalb Deutschlands lehnen wir jegliche Haftung vollumfänglich ab. Wir können nicht ausschließen, dass technische Fehler auftreten. Daher können wir keine Haftung für Nachrichten übernehmen, welche durch das Internet übermittelt werden. Dies gilt natürlich auch, soweit es hierbei um Mitteilungen geht, die mit der Wahrung von Fristen in Zusammenhang stehen.

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