Steuern Recht & Wirtschaft Oktober 2014
Blitzlicht Steuern Recht Wirtschaft für den Monat Oktober 2014
Anbei erhalten Sie Informationen zu den folgenden Themen:
- Fälligkeitstermine Steuern/Sozialversicherung Oktober und November 2014
- Unangemessener Fahrzeugaufwand eines Freiberuflers
- Steuerliche Behandlung von Pensionszahlungen an ehemalige Mitunternehmer
- Schuldzinsen einer Personengesellschaft für ein Darlehen ihres Gesellschafters fallen nicht in den Anwendungsbereich der begrenzt abzugsfähigen Schuldzinsen
- Nutzung einer Wohnung im Elternhaus als eigener Hausstand
- Anspruch der Erben eines verstorbenen Arbeitnehmers auf Abgeltung des von ihm nicht genommenen Jahresurlaubs
- Mindestlohn ab 01.01.2015
- Nichtumsatzsteuerbare Geschäftsveräußerung trotz vorübergehender Fortführung des Unternehmens durch Veräußerer
- Zur Anwendung der Mindestbemessungsgrundlage
- Keine Berücksichtigung von Eigenmieten als Werbungskosten
- Absetzung für außergewöhnliche Abnutzung bei Vermietungseinkünften
- Vorfälligkeitsentschädigung für Darlehensablösung wegen Grundstücksverkauf nicht abzugsfähig
- Maklerkosten für Veräußerung eines Grundstücks können Werbungskosten sein
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung
conaktiva
Steuerberatungsgesellschaft mbH
Fuhrmannstraße 6
64289 Darmstadt
Telefon (0 61 51) 9 67 30 20
Telefax (0 61 51) 9 67 30 29
www.conaktiva.de
Blitzlicht Steuern Recht & Wirtschaft Oktober 2014
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Tags: Anspruch der Erben, Außergewöhnliche Abnutzung, Eigenmieten als Werbungskosten, Fälligkeitstermine, Maklerkosten, Mindestbemessungsgrundlage, Mindestlohn, Nichtumsatzsteuerbare Geschäftsveräußerung, Pensionszahlungen, Schuldzinsen einer Personengesellschaft, Unangemessener Fahrzeugaufwand, Vorfälligkeitsentschädigung, Wohnung im Elternhaus