Steuern, Recht & Wirtschaft Dezember 2012 und Januar 2013

Blitzlicht Steuern Recht Wirtschaft für die Monate Dezember 2012 und Januar 2013

Anbei erhalten Sie Informationen zu den folgenden Themen:

  • Überprüfung der Gesellschafter-Geschäftsführerbezüge vor dem 1.1.2013
  • Bei nicht ordnungsgemäßer Buchführung sind Zuschätzungen aufgrund eines Zeitreihenvergleichs zulässig
  • Kosten für Schiffsreise mit Geschäftspartnern grundsätzlich nicht abziehbar
  • Mehrheit von Räumen als häusliches Arbeitszimmer
  • Nachweispflicht für Bewirtungsaufwendungen bei Bewirtung in einer Gaststätte
  • Durch eine gescheiterte Grundstücksveräußerung entstandene Kosten sind steuerrechtlich unbeachtlich
  • Mietminderung kann zur Kündigung führen
  • Überprüfung der Miethöhe zum 1.1.2013 bei verbilligter Vermietung
  • Vorsteuerabzug setzt Rechnung mit konkreten Angaben zu Umfang und Art der abgerechneten Leistungen voraus
  • Individuelle Verwaltung von Wertpapiervermögen ist umsatzsteuerpflichtig
  • Folgende Unterlagen können im Jahr 2013 vernichtet werden
  • Zur Schätzung bei Buchführungsmängeln
  • Zeitpunkt zur Bildung von Rückstellungen für hinterzogene Steuern
  • Unvollständige Übertragung eines Mitunternehmeranteils an Kind wegen gleichzeitiger Ausgliederung von Sonderbetriebsvermögen steuerunschädlich
  • Aufwendungen für ein außerhäusliches Arbeitszimmer in einem Zweifamilienhaus
  • Sozialversicherungsrechtliche Änderungen bei Minijobs zum 1.1.2013
  • Keine regelmäßige Arbeitsstätte bei längerfristigem Einsatz im Betrieb eines Kunden
  • Steuerliche Anerkennung von Umzugskosten
  • Bundesverfassungsgericht muss über das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz entscheiden
  • Bei Lebensmittelspenden an Tafeln fällt keine Umsatzsteuer an
  • Unterschiedliche Umsatzsteuersätze für Taxen und Mietwagen unionsrechtlich zweifelhaft
  • Dauerfristverlängerung für Umsatzsteuer 2013 beantragen
  • Der Erwerb von Todes wegen eines bloßen Wohn- und Nutzungsrechts an einem Familienheim ist nicht erbschaftsteuerfrei

conaktiva
Steuerberatungsgesellschaft mbH

Fuhrmannstraße 6
64289 Darmstadt
Telefon (0 61 51) 9 67 30 20
Telefax (0 61 51) 9 67 30 29
www.conaktiva.de

PDF Blitzlicht Steuern Recht und Wirtschaft Dezember 2012

PDF Blitzlicht Steuern Recht und Wirtschaft Januar 2013

Wenn Sie unsere Mandantenrundschreiben lesen, herunterladen oder auf sonstige Art und Weise nutzen, bedienen Sie sich allgemeiner Informationen. Ein Mandatsverhältnis kommt hierdurch nicht zustande. Da wir nicht wissen, wie Sie unsere Informationen verwenden, möchten wir auch nicht wie in einem Mandatsverhältnis haften. Dabei gelten die Regelungen des Haftungsausschlusses des deutschen Rechts, wonach für Vorsatz oder grob fahrlässige Falschinformation jede Verantwortung abgelehnt wird. Bei einem Abruf außerhalb Deutschlands lehnen wir jegliche Haftung vollumfänglich ab. Wir können nicht ausschließen, dass technische Fehler auftreten. Daher können wir keine Haftung für Nachrichten übernehmen, welche durch das Internet übermittelt werden. Dies gilt natürlich auch, soweit es hierbei um Mitteilungen geht, die mit der Wahrung von Fristen in Zusammenhang stehen.

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