Steuern Recht & Wirtschaft März 2011

Blitzlicht Steuern Recht Wirtschaft für den Monat März 2011

Anbei erhalten Sie Informationen zu den folgenden Themen:

  • Fälligkeitstermine Steuern/Sozialversicherung März 2011 und April 2011
  • Schuldzinsen nach Veräußerung einer im Privatvermögen gehaltenen wesentlichen Beteiligung sind nachträgliche Werbungskosten
  • Ein Forderungsverkauf schützt nur bei Übergang des wirtschaftlichen Risikos vor der gewerbesteuerrechtlichen Hinzurechnung von Schuldzinsen
  • Betriebliche Mehrsteuern nach einer Fahndungsprüfung sind als Rückstellung in den Prüferbilanzen der jeweiligen Streitjahre zu berücksichtigen
  • Umsatzsteuerpflichtige Werklieferung an Gemeinde, wenn ein Unternehmer für diese die Erschließung eines Baugebiets durchführt
  • Ermäßigter Umsatzsteuersatz bei hoher Zahl von Nachbildungen nur, wenn Künstler hieran wesentlich beteiligt ist
  • Aufwendungen für krankheitsbedingte Heimunterbringung sind außergewöhnliche Belastung
  • Nachweis von Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastung erleichtert
  • Arbeitgeberseitige Fahrergestellung nicht stets Lohn
  • 0,03 %-Zuschlag für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nur für tatsächlich gefahrene Strecken anzusetzen
  • Nichtanwendung des Kündigungsschutzgesetzes auf Kleinbetriebe
  • Zuwendungen an Ehepartner im Zusammenhang mit Familienheim auch dann erbschaftsteuerfrei, wenn es vor der Ehe angeschafft wurde
  • Erbschaftsteuerbegünstigung von Nacherbschaften auch bei Zusammenrechnung von mehreren Erwerben

conaktiva
Steuerberatungsgesellschaft mbH

Fuhrmannstraße 6
64289 Darmstadt
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Telefax (0 61 51) 9 67 30 29
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PDF Blitzlicht Steuern Recht und Wirtschaft März 2011

Wenn Sie unsere Mandantenrundschreiben lesen, herunterladen oder auf sonstige Art und Weise nutzen, bedienen Sie sich allgemeiner Informationen. Ein Mandatsverhältnis kommt hierdurch nicht zustande. Da wir nicht wissen, wie Sie unsere Informationen verwenden, möchten wir auch nicht wie in einem Mandatsverhältnis haften. Dabei gelten die Regelungen des Haftungsausschlusses des deutschen Rechts, wonach für Vorsatz oder grob fahrlässige Falschinformation jede Verantwortung abgelehnt wird. Bei einem Abruf außerhalb Deutschlands lehnen wir jegliche Haftung vollumfänglich ab. Wir können nicht ausschließen, dass technische Fehler auftreten. Daher können wir keine Haftung für Nachrichten übernehmen, welche durch das Internet übermittelt werden. Dies gilt natürlich auch, soweit es hierbei um Mitteilungen geht, die mit der Wahrung von Fristen in Zusammenhang stehen.

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