Steuern Recht & Wirtschaft Januar 2011

Blitzlicht Steuern Recht Wirtschaft für den Monat Januar 2011

Anbei erhalten Sie Informationen zu den folgenden Themen:

  • Fälligkeitstermine Steuern/Sozialversicherung Januar und Februar 2011
  • Zeitpunkt der Gewinnrealisierung für ausscheidenden Mitunternehmer einer Mitunternehmerschaft mit abweichendem Wirtschaftsjahr
  • Bei der Berechnung nichtabzugsfähiger Schuldzinsen sind auch Überentnahmen der Vorjahre zu berücksichtigen
  • Darlehen zum Erwerb eines GmbH-Anteils unterliegt Vorschriften für Verbraucherdarlehen
  • Die 1 %-Regelung zur Ermittlung der Umsatzsteuer auf die nichtunternehmerische Nutzung eines Fahrzeugs kann nur einheitlich in Anspruch genommen werden
  • Dauerfristverlängerung für Umsatzsteuer 2011 beantragen
  • Kündigungsschutz: Klagefrist bei befristetem Arbeitsverhältnis ohne Kündigungsvorbehalt
  • Kein Anspruch auf Pauschalen für Übernachtungen im Ausland bei vollständiger Übernahme der Kosten durch Arbeitgeber
  • Zeitliche Begrenzung des Abzugs von Verpflegungsmehraufwendungen bei doppelter Haushaltsführung verfassungsgemäß
  • Steuerfalle bei der Übertragung des selbst genutzten Einfamilienhauses auf den Ehepartner
  • Voraussetzung für eine Zusammenveranlagung bei Beendigung der ehelichen Lebensgemeinschaft
  • Bei erstmaliger Wahl der getrennten Veranlagung nach Ergehen eines Änderungsbescheides kann Gestaltungsmissbrauch vorliegen

conaktiva
Steuerberatungsgesellschaft mbH

Fuhrmannstraße 6
64289 Darmstadt
Telefon (0 61 51) 9 67 30 20
Telefax (0 61 51) 9 67 30 29
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PDF Blitzlicht Steuern Recht und Wirtschaft Januar 2011

PDF Sonderausgabe des Blitzlichts mit Informationen zum Jahressteuergesetz 2010

Wenn Sie unsere Mandantenrundschreiben lesen, herunterladen oder auf sonstige Art und Weise nutzen, bedienen Sie sich allgemeiner Informationen. Ein Mandatsverhältnis kommt hierdurch nicht zustande. Da wir nicht wissen, wie Sie unsere Informationen verwenden, möchten wir auch nicht wie in einem Mandatsverhältnis haften. Dabei gelten die Regelungen des Haftungsausschlusses des deutschen Rechts, wonach für Vorsatz oder grob fahrlässige Falschinformation jede Verantwortung abgelehnt wird. Bei einem Abruf außerhalb Deutschlands lehnen wir jegliche Haftung vollumfänglich ab. Wir können nicht ausschließen, dass technische Fehler auftreten. Daher können wir keine Haftung für Nachrichten übernehmen, welche durch das Internet übermittelt werden. Dies gilt natürlich auch, soweit es hierbei um Mitteilungen geht, die mit der Wahrung von Fristen in Zusammenhang stehen.

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