Steuern Recht und Wirtschaft Februar 2017

Blitzlicht Steuern Recht Wirtschaft für den Monat Februar 2017

Anbei erhalten Sie Informationen zu den folgenden Themen:

  • Bestimmung der ersten Tätigkeitsstätte bei einem Arbeitnehmer
  • Unwirksame Kündigung bei Arbeitnehmerüberwachung mit Keylogger
  • Sachgrundlose Befristung für fünf Jahre – per Tarifvertrag wirksam
  • Verdeckte Gewinnausschüttung bei nicht kostendeckender Vermietung eines Einfamilienhauses an den Gesellschafter
  • Erneuerung einer Einbauküche in vermieteter Wohnung nur über Abschreibung abziehbar
  • Kosten des Betriebsstroms der zentralen Heizungsanlage müssen nach der Heizkostenverordnung verteilt werden
  • Kein Recht auf „Abwohnen“ der Mietkaution
  • Wahlrechte bei Pauschalierung der Steuer auf Sachzuwendungen können getrennt ausgeübt werden
  • Doppelte Besteuerung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen ist verfassungswidrig
  • Berücksichtigung des Selbstbehalts bei einer privaten Krankenversicherung nur als außergewöhnliche Belastung möglich
  • Wertersatzpflicht des Käufers beim Widerruf im Fernabsatzverkehr
  • Bundesgerichtshof stärkt Beweislage des Käufers für Mängel in den ersten sechs Monaten

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung

conaktiva
Steuerberatungsgesellschaft mbH

Fuhrmannstraße 6
64289 Darmstadt
Telefon (0 61 51) 9 67 30 20
Telefax (0 61 51) 9 67 30 29

www.conaktiva.de

PDF Blitzlicht Steuern Recht & Wirtschaft Februar 2017

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