Archiv des Schlagworts ‘Altersvorsorgeaufwendungen’

Steuern Recht und Wirtschaft Februar 2017

Montag, den 13. Februar 2017

Blitzlicht Steuern Recht Wirtschaft für den Monat Februar 2017

Anbei erhalten Sie Informationen zu den folgenden Themen:

  • Bestimmung der ersten Tätigkeitsstätte bei einem Arbeitnehmer
  • Unwirksame Kündigung bei Arbeitnehmerüberwachung mit Keylogger
  • Sachgrundlose Befristung für fünf Jahre – per Tarifvertrag wirksam
  • Verdeckte Gewinnausschüttung bei nicht kostendeckender Vermietung eines Einfamilienhauses an den Gesellschafter
  • Erneuerung einer Einbauküche in vermieteter Wohnung nur über Abschreibung abziehbar
  • Kosten des Betriebsstroms der zentralen Heizungsanlage müssen nach der Heizkostenverordnung verteilt werden
  • Kein Recht auf „Abwohnen“ der Mietkaution
  • Wahlrechte bei Pauschalierung der Steuer auf Sachzuwendungen können getrennt ausgeübt werden
  • Doppelte Besteuerung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen ist verfassungswidrig
  • Berücksichtigung des Selbstbehalts bei einer privaten Krankenversicherung nur als außergewöhnliche Belastung möglich
  • Wertersatzpflicht des Käufers beim Widerruf im Fernabsatzverkehr
  • Bundesgerichtshof stärkt Beweislage des Käufers für Mängel in den ersten sechs Monaten

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung

conaktiva
Steuerberatungsgesellschaft mbH

Fuhrmannstraße 6
64289 Darmstadt
Telefon (0 61 51) 9 67 30 20
Telefax (0 61 51) 9 67 30 29

www.conaktiva.de

PDF Blitzlicht Steuern Recht & Wirtschaft Februar 2017

Wenn Sie unsere Mandantenrundschreiben lesen, herunterladen oder auf sonstige Art und Weise nutzen, bedienen Sie sich allgemeiner Informationen. Ein Mandatsverhältnis kommt hierdurch nicht zustande. Da wir nicht wissen, wie Sie unsere Informationen verwenden, möchten wir auch nicht wie in einem Mandatsverhältnis haften. Dabei gelten die Regelungen des Haftungsausschlusses des deutschen Rechts, wonach für Vorsatz oder grob fahrlässige Falschinformation jede Verantwortung abgelehnt wird. Bei einem Abruf außerhalb Deutschlands lehnen wir jegliche Haftung vollumfänglich ab. Wir können nicht ausschließen, dass technische Fehler auftreten. Daher können wir keine Haftung für Nachrichten übernehmen, welche durch das Internet übermittelt werden. Dies gilt natürlich auch, soweit es hierbei um Mitteilungen geht, die mit der Wahrung von Fristen in Zusammenhang stehen.

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Steuern Recht & Wirtschaft September 2013

Montag, den 2. September 2013

Blitzlicht Steuern Recht Wirtschaft für den Monat September 2013

Anbei erhalten Sie Informationen zu den folgenden Themen:

  • Fälligkeitstermine Steuern/Sozialversicherung September und Oktober 2013
  • Bei Zahlung mittels Kreditkarte erfolgt der Abfluss mit der Unterschrift auf dem Belastungsbeleg
  • Stillhalterprämien aus Optionsgeschäften mit Anteilen an Kapitalgesellschaften sind körperschaftsteuerpflichtig
  • Investitionszulage: Lastenaufzug in einer Bäckerei ist Betriebsvorrichtung und kein Gebäudebestandteil
  • Einkünfteerzielungsabsicht bei der Vermietung von Gewerbeobjekten
  • Einkünfteerzielungsabsicht bei Mietvertragsübernahme
  • Mietbürgschaft kann der Höhe nach unbegrenzt sein
  • Aufwandsunabhängige Inanspruchnahme der Entfernungspauschale für Familienheimfahrten
  • Dienstwagenbesteuerung: Anwendung der 1 % Regelung auch bei fehlender privater Nutzung
  • Dauer der Arbeitszeit bei fehlender ausdrücklicher Vereinbarung
  • Umsatzsteuerbefreiung bei Einrichtungen zur ambulanten Pflege kranker und pflegebedürftiger Menschen darf nicht an Vorjahresgrenze scheitern
  • Umsatzsteuer: Auswirkungen durch den Beitritt Kroatiens zur Europäischen Union
  • Änderung des Einkommensteuerbescheids bei nachträglich bekannt gewordenem Doppelansatz von Altersvorsorgeaufwendungen
  • Abzug der zumutbaren “Eigenbelastung” bei Krankheitskosten.

Gerne stehen wir Ihnen bei Rückfragen zur Verfügung.

conaktiva
Steuerberatungsgesellschaft mbH

Fuhrmannstraße 6
64289 Darmstadt
Telefon (0 61 51) 9 67 30 20
Telefax (0 61 51) 9 67 30 29

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PDF Blitzlicht Steuern Recht und Wirtschaft September 2013

Wenn Sie unsere Mandantenrundschreiben lesen, herunterladen oder auf sonstige Art und Weise nutzen, bedienen Sie sich allgemeiner Informationen. Ein Mandatsverhältnis kommt hierdurch nicht zustande. Da wir nicht wissen, wie Sie unsere Informationen verwenden, möchten wir auch nicht wie in einem Mandatsverhältnis haften. Dabei gelten die Regelungen des Haftungsausschlusses des deutschen Rechts, wonach für Vorsatz oder grob fahrlässige Falschinformation jede Verantwortung abgelehnt wird. Bei einem Abruf außerhalb Deutschlands lehnen wir jegliche Haftung vollumfänglich ab. Wir können nicht ausschließen, dass technische Fehler auftreten. Daher können wir keine Haftung für Nachrichten übernehmen, welche durch das Internet übermittelt werden. Dies gilt natürlich auch, soweit es hierbei um Mitteilungen geht, die mit der Wahrung von Fristen in Zusammenhang stehen.

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