Archiv des Schlagworts ‘Vorsteueraufteilung’

Steuern Recht und Wirtschaft Januar 2017

Montag, den 13. Februar 2017

Blitzlicht Steuern Recht Wirtschaft für den Monat Januar 2017

Anbei erhalten Sie Informationen zu den folgenden Themen:

  • Fälligkeitstermine Steuern/Sozialversicherung Januar 2017 und Februar 2017
  • Neue Anforderungen an Kassensysteme ab 1. Januar 2017
  • Einem Dozenten zur Verfügung stehender Laborraum ist kein Arbeitsplatz
  • Vermeidung privater Veräußerungsgeschäfte durch Wohnungsüberlassung an Kinder nur, solange Kinderfreibetrag gewährt wird
  • Häusliche Pflege ist auch bei Betreuung durch nicht besonders ausgebildetes Personal als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig
  • Defekte Telefonleitung berechtigt zur Mietminderung
  • Wahl eines WEG-Verwalters ohne Festlegung des Bestellzeitraums ist unwirksam
  • Anschaffungsnahe Herstellungskosten liegen auch bei Austausch von Heizkörpern vor
  • Unterschiedliche Vorsteueraufteilung bei gemischt genutzten Gebäuden hinsichtlich Herstellungs und Erhaltungsaufwand
  • Umsatzsteuerfreie Unterrichtsleistungen
  • EuGH verneint die Störerhaftung von WLAN-Anbietern
  • Urheberrechtsverletzung durch Setzen eines Hyperlinks

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung

conaktiva
Steuerberatungsgesellschaft mbH

Fuhrmannstraße 6
64289 Darmstadt
Telefon (0 61 51) 9 67 30 20
Telefax (0 61 51) 9 67 30 29

www.conaktiva.de

PDF Blitzlicht Steuern Recht & Wirtschaft Januar 2017

Wenn Sie unsere Mandantenrundschreiben lesen Reverse Phone Lookup , herunterladen oder auf sonstige Art und Weise nutzen, bedienen Sie sich allgemeiner Informationen. Ein Mandatsverhältnis kommt hierdurch nicht zustande. Da wir nicht wissen, wie Sie unsere Informationen verwenden, möchten wir auch nicht wie in einem Mandatsverhältnis haften. Dabei gelten die Regelungen des Haftungsausschlusses des deutschen Rechts, wonach für Vorsatz oder grob fahrlässige Falschinformation jede Verantwortung abgelehnt wird. Bei einem Abruf außerhalb Deutschlands lehnen wir jegliche Haftung vollumfänglich ab. Wir können nicht ausschließen, dass technische Fehler auftreten. Daher können wir keine Haftung für Nachrichten übernehmen, welche durch das Internet übermittelt werden. Dies gilt natürlich auch, soweit es hierbei um Mitteilungen geht, die mit der Wahrung von Fristen in Zusammenhang stehen.

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Steuern Recht & Wirtschaft September 2014

Donnerstag, den 4. September 2014

Blitzlicht Steuern Recht Wirtschaft für den Monat September 2014

Anbei erhalten Sie Informationen zu den folgenden Themen:

  • Fälligkeitstermine Steuern/Sozialversicherung September und Oktober 2014
  • Investitionsabzugsbetrag bei Nutzung des Wirtschaftsguts im eigenen landwirtschaftlichen und eigenen Lohnunternehmen
  • Kirchensteuer auf Abgeltungsteuer: Erleichterungen für Kapitalgesellschaften
  • Zeitpunkt des Abzugs der Einfuhrumsatzsteuer
  • Zeitliche Grenze des Verzichts oder der Rücknahme des Verzichts auf umsatzsteuerliche Steuerbefreiungen
  • Vorsteueraufteilung bei gemischt genutzten Gebäuden nach dem Umsatzschlüssel bei erheblichen Unterschieden in der Ausstattung
  • Wechsel zur Fahrtenbuchmethode
  • Zur Abgeltungswirkung der Entfernungspauschale
  • Auswärtige Großbaustelle als regelmäßige Arbeitsstätte
  • Anhörung zu Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen: Der Arbeitgeber hat dem Betriebsrat die konkreten Fehlzeiten anzugeben
  • Berücksichtigung des Investitionsabzugsbetrags beim Unterhalt
  • Online-Versicherungsvermittlung eines Handelsunternehmens erlaubnispflichtig

Als Sonderleistung fügen wir Ihnen die aktuelle Sonderausgabe des Blitzlichts mit Informationen zur Änderung bei § 13b UStG an.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung

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PDF Blitzlicht Steuern Recht & Wirtschaft September 2014

PDF Blitzlicht Sonderausgabe 1 2014

Wenn Sie unsere Mandantenrundschreiben lesen, herunterladen oder auf sonstige Art und Weise nutzen, bedienen Sie sich allgemeiner Informationen. Ein Mandatsverhältnis kommt hierdurch nicht zustande. Da wir nicht wissen, wie Sie unsere Informationen verwenden, möchten wir auch nicht wie in einem Mandatsverhältnis haften. Dabei gelten die Regelungen des Haftungsausschlusses des deutschen Rechts, wonach für Vorsatz oder grob fahrlässige Falschinformation jede Verantwortung abgelehnt wird. Bei einem Abruf außerhalb Deutschlands lehnen wir jegliche Haftung vollumfänglich ab. Wir können nicht ausschließen, dass technische Fehler auftreten. Daher können wir keine Haftung für Nachrichten übernehmen, welche durch das Internet übermittelt werden. Dies gilt natürlich auch, soweit es hierbei um Mitteilungen geht, die mit der Wahrung von Fristen in Zusammenhang stehen.

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Steuern Recht & Wirtschaft Juli 2010

Mittwoch, den 30. Juni 2010

Blitzlicht Steuern Recht Wirtschaft für den Monat Juli 2010

Anbei erhalten Sie Informationen zu den folgenden Themen:

  • Fälligkeitstermine Steuern/Sozialversicherung Juli und August 2010
  • Teilbetriebsveräußerung nur bei vollständiger Aufgabe der Tätigkeit
  • Bei privater Nutzung mehrerer betrieblicher Fahrzeuge durch ausschließlich eine Person ist die 1 %-Regel für jedes Fahrzeug anzuwenden
  • Ein-Unternehmer-Personengesellschaft nicht gewerbesteuerpflichtig
  • Auch in Rechnungen von „Kleinstunternehmern“ konkrete Leistungsbeschreibung für die Vorsteuerabzugsberechtigung erforderlich
  • Zusammenfassende Meldung muss ab Juli 2010 früher abgegeben werden
  • Vorsteueraufteilung bei Baumaßnahmen von deren Einordnung als Herstellungs- oder Erhaltungsaufwand abhängig
  • AfA bei Gebäuden auf fremdem Grund und Boden
  • Überschussprognose bei nur halbjähriger Ferienhausvermietung
  • Eigenbedarfskündigung zulässig bei geplanter Wohnungsnutzung durch volljährig gewordenes Kind
  • EuGH erklärt Bestimmung des deutschen Erbschaftsteuergesetzes für europarechtswidrig
  • Nachträglicher Wegfall der Steuerbefreiung wegen insolvenzbedingter Veräußerung von Betriebsvermögen
  • Trotz Veräußerung eines zugewendeten, mit einem Nießbrauch belasteten Gegenstands kann die Steuer weiterhin gestundet werden

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PDF Blitzlicht Steuern Recht und Wirtschaft Juli 2010

Wenn Sie unsere Mandantenrundschreiben lesen, herunterladen oder auf sonstige Art und Weise nutzen, bedienen Sie sich allgemeiner Informationen. Ein Mandatsverhältnis kommt hierdurch nicht zustande. Da wir nicht wissen, wie Sie unsere Informationen verwenden, möchten wir auch nicht wie in einem Mandatsverhältnis haften. Dabei gelten die Regelungen des Haftungsausschlusses des deutschen Rechts, wonach für Vorsatz oder grob fahrlässige Falschinformation jede Verantwortung abgelehnt wird. Bei einem Abruf außerhalb Deutschlands lehnen wir jegliche Haftung vollumfänglich ab. Wir können nicht ausschließen, dass technische Fehler auftreten. Daher können wir keine Haftung für Nachrichten übernehmen, welche durch das Internet übermittelt werden. Dies gilt natürlich auch, soweit es hierbei um Mitteilungen geht, die mit der Wahrung von Fristen in Zusammenhang stehen.

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