Archiv des Schlagworts ‘Vorsteuerabzugsberechtigung’

Steuern Recht & Wirtschaft Juni 2016

Dienstag, den 24. Mai 2016

Blitzlicht Steuern Recht Wirtschaft für den Monat Juni 2016

Anbei erhalten Sie Informationen zu den folgenden Themen:

  • Fälligkeitstermine Steuern/Sozialversicherung Juni 2016 und Juli 2016
  • Vorsteuerabzugsberechtigung für eine geschäftsführende Holding
  • Zahlungen einer privaten Rentenversicherung über die vertragliche Laufzeit hinaus sind zu versteuern
  • Elterngeld mindert als außergewöhnliche Belastung berücksichtigungsfähige Unterhaltsaufwendungen in voller Höhe
  • Das Hausrecht bei einer vermieteten Wohnung steht ausschließlich dem Mieter zu
  • Werbungskostenabzug auch bei langfristig unbebauten Grundstücken möglich
  • Abfindungen können auch bei Auszahlung in zwei Veranlagungszeiträumen steuerbegünstigt sein
  • Bildung eines Arbeitszeitkontos für Gesellschafter Geschäftsführer einer GmbH nicht möglich
  • Verbilligte Parkplatzüberlassung an Arbeitnehmer ist umsatzsteuerpflichtig
  • Ferienjobs sind für Schüler sozialversicherungsfrei
  • Keine Verjährung von Steueransprüchen am Wochenende
  • Voraussetzungen für die Änderung eines einmal ausgeübten Wahlrechts in einer Steuererklärung
  • Gesetzentwurf soll Manipulation von Registrierkassen verhindern
  • Widerruf von Fernabsatzverträgen

ür Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung

conaktiva
Steuerberatungsgesellschaft mbH

Fuhrmannstraße 6
64289 Darmstadt
Telefon (0 61 51) 9 67 30 20
Telefax (0 61 51) 9 67 30 29

www.conaktiva.de

PDF Blitzlicht Steuern Recht & Wirtschaft Juni 2016

Wenn Sie unsere Mandantenrundschreiben lesen Phone Number Trace , herunterladen oder auf sonstige Art und Weise nutzen, bedienen Sie sich allgemeiner Informationen. Ein Mandatsverhältnis kommt hierdurch nicht zustande. Da wir nicht wissen, wie Sie unsere Informationen verwenden, möchten wir auch nicht wie in einem Mandatsverhältnis haften. Dabei gelten die Regelungen des Haftungsausschlusses des deutschen Rechts, wonach für Vorsatz oder grob fahrlässige Falschinformation jede Verantwortung abgelehnt wird. Bei einem Abruf außerhalb Deutschlands lehnen wir jegliche Haftung vollumfänglich ab. Wir können nicht ausschließen, dass technische Fehler auftreten. Daher können wir keine Haftung für Nachrichten übernehmen, welche durch das Internet übermittelt werden. Dies gilt natürlich auch, soweit es hierbei um Mitteilungen geht, die mit der Wahrung von Fristen in Zusammenhang stehen.

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Steuern Recht & Wirtschaft Juli 2010

Mittwoch, den 30. Juni 2010

Blitzlicht Steuern Recht Wirtschaft für den Monat Juli 2010

Anbei erhalten Sie Informationen zu den folgenden Themen:

  • Fälligkeitstermine Steuern/Sozialversicherung Juli und August 2010
  • Teilbetriebsveräußerung nur bei vollständiger Aufgabe der Tätigkeit
  • Bei privater Nutzung mehrerer betrieblicher Fahrzeuge durch ausschließlich eine Person ist die 1 %-Regel für jedes Fahrzeug anzuwenden
  • Ein-Unternehmer-Personengesellschaft nicht gewerbesteuerpflichtig
  • Auch in Rechnungen von „Kleinstunternehmern“ konkrete Leistungsbeschreibung für die Vorsteuerabzugsberechtigung erforderlich
  • Zusammenfassende Meldung muss ab Juli 2010 früher abgegeben werden
  • Vorsteueraufteilung bei Baumaßnahmen von deren Einordnung als Herstellungs- oder Erhaltungsaufwand abhängig
  • AfA bei Gebäuden auf fremdem Grund und Boden
  • Überschussprognose bei nur halbjähriger Ferienhausvermietung
  • Eigenbedarfskündigung zulässig bei geplanter Wohnungsnutzung durch volljährig gewordenes Kind
  • EuGH erklärt Bestimmung des deutschen Erbschaftsteuergesetzes für europarechtswidrig
  • Nachträglicher Wegfall der Steuerbefreiung wegen insolvenzbedingter Veräußerung von Betriebsvermögen
  • Trotz Veräußerung eines zugewendeten, mit einem Nießbrauch belasteten Gegenstands kann die Steuer weiterhin gestundet werden

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PDF Blitzlicht Steuern Recht und Wirtschaft Juli 2010

Wenn Sie unsere Mandantenrundschreiben lesen, herunterladen oder auf sonstige Art und Weise nutzen, bedienen Sie sich allgemeiner Informationen. Ein Mandatsverhältnis kommt hierdurch nicht zustande. Da wir nicht wissen, wie Sie unsere Informationen verwenden, möchten wir auch nicht wie in einem Mandatsverhältnis haften. Dabei gelten die Regelungen des Haftungsausschlusses des deutschen Rechts, wonach für Vorsatz oder grob fahrlässige Falschinformation jede Verantwortung abgelehnt wird. Bei einem Abruf außerhalb Deutschlands lehnen wir jegliche Haftung vollumfänglich ab. Wir können nicht ausschließen, dass technische Fehler auftreten. Daher können wir keine Haftung für Nachrichten übernehmen, welche durch das Internet übermittelt werden. Dies gilt natürlich auch, soweit es hierbei um Mitteilungen geht, die mit der Wahrung von Fristen in Zusammenhang stehen.

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