Archiv des Schlagworts ‘Versorgungswerk’

Steuern Recht & Wirtschaft November 2018

Montag, den 19. November 2018

Blitzlicht Steuern Recht Wirtschaft für den Monat November 2018

Anbei erhalten Sie Informationen zu den folgenden Themen:

Anbei erhalten Sie das aktuelle Blitzlicht Steuern Recht Wirtschaft für den Monat November 2018. In dieser Ausgabe erhalten Sie Informationen zu den folgenden Themen:

  • Fälligkeitstermine Steuern/Sozialversicherung November 2018 und Dezember 2018
  • Berücksichtigung von Verlusten nur bei Ansatz im Körperschaftsteuer- bzw. Gewerbesteuermessbescheid
  • Werbungskosten für das an den Arbeitgeber vermietete Homeoffice
  • Berücksichtigung von Versandkosten bei der 44 EUR-Sachbezugsfreigrenze
  • Auszahlung einer bei einem berufsständischen Versorgungswerk vor 2005 abgeschlossenen Kapitallebensversicherung steuerfrei
  • Umsatzsteuerbefreiung: Fahrschulerlaubnis als erforderliche Bescheinigung
  • Jahresabschluss 2017 muss bis zum Jahresende 2018 veröffentlicht werden
  • Buchung von EC-Karten-Umsätzen in der Kassenführung
  • Gewerbesteuer: Hinzurechnung von Miet- und Pachtzinsen für Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens zu Herstellungskosten für Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens
  • Anschaffungsnahe Herstellungskosten durch Beseitigung verdeckter Mängel nach Immobilienerwerb
  • Rundfunkbeitrag ist verfassungsgemäß, allerdings nicht bei Zweitwohnung.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung

conaktiva
Steuerberatungsgesellschaft mbH

Fuhrmannstraße 6
64289 Darmstadt
Telefon (0 61 51) 9 67 30 20
Telefax (0 61 51) 9 67 30 29

www.conaktiva.de

PDF Blitzlicht Steuern Recht & Wirtschaft November 2018

Wenn Sie unsere Mandantenrundschreiben lesen, herunterladen oder auf sonstige Art und Weise nutzen, bedienen Sie sich allgemeiner Informationen. Ein Mandatsverhältnis kommt hierdurch nicht zustande. Da wir nicht wissen, wie Sie unsere Informationen verwenden, möchten wir auch nicht wie in einem Mandatsverhältnis haften. Dabei gelten die Regelungen des Haftungsausschlusses des deutschen Rechts, wonach für Vorsatz oder grob fahrlässige Falschinformation jede Verantwortung abgelehnt wird. Bei einem Abruf außerhalb Deutschlands lehnen wir jegliche Haftung vollumfänglich ab. Wir können nicht ausschließen, dass technische Fehler auftreten. Daher können wir keine Haftung für Nachrichten übernehmen, welche durch das Internet übermittelt werden. Dies gilt natürlich auch, soweit es hierbei um Mitteilungen geht, die mit der Wahrung von Fristen in Zusammenhang stehen.

Get Acrobat Reader

Steuern, Recht & Wirtschaft Juni 2012

Freitag, den 15. Juni 2012

Blitzlicht Steuern Recht Wirtschaft für den Monat Juni 2012

Anbei erhalten Sie Informationen zu den folgenden Themen:

  • Fälligkeitstermine Steuern/Sozialversicherung Juni/Juli 2012
  • Kein Vertrauensschutz bei einem nicht ordnungsgemäßen Fahrtenbuch
  • Bilanzausweis kaufpreismindernd wirkender Rückstellungen mit steuerlichem Passivierungsverbot
  • Darlehensverbindlichkeiten bei qualifiziertem Rangrücktritt nicht passivierbar
  • Übertragung des Betreuungsfreibetrags für Alleinerziehende
  • Keine Kürzung der als Bezüge anzusetzenden Ehegatten-Unterhaltsleistung um Versicherungsaufwendungen
  • Elektronische Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen verfassungsgemäß
  • Nicht der Umsatzsteuer unterliegende Geschäftsveräußerung eines Einzelhandelsgeschäfts auch bei bloßer Vermietung des Ladenlokals
  • Vorverkaufsgebühr für Konzertkarten unterliegt dem ermäßigten Umsatzsteuersatz
  • Berechtigte Vergütungserwartung bei Mehrarbeit und Durchschnittsverdienst
  • Arbeitslöhne von Piloten irischer Fluggesellschaften sind steuerfrei
  • Neuberechnung der Anwartschaft auf Versorgung
  • Steuerliche Anerkennung von Umzugskosten
  • Fahrtkosten im Rahmen eines Vollzeitstudiums
  • Kinderzuschüsse aus einem Versorgungswerk sind nicht steuerfrei

conaktiva
Steuerberatungsgesellschaft mbH

Fuhrmannstraße 6
64289 Darmstadt
Telefon (0 61 51) 9 67 30 20
Telefax (0 61 51) 9 67 30 29
www.conaktiva.de

PDF Blitzlicht Steuern Recht und Wirtschaft Juni 2012

Wenn Sie unsere Mandantenrundschreiben lesen, herunterladen oder auf sonstige Art und Weise nutzen, bedienen Sie sich allgemeiner Informationen. Ein Mandatsverhältnis kommt hierdurch nicht zustande. Da wir nicht wissen, wie Sie unsere Informationen verwenden, möchten wir auch nicht wie in einem Mandatsverhältnis haften. Dabei gelten die Regelungen des Haftungsausschlusses des deutschen Rechts, wonach für Vorsatz oder grob fahrlässige Falschinformation jede Verantwortung abgelehnt wird. Bei einem Abruf außerhalb Deutschlands lehnen wir jegliche Haftung vollumfänglich ab. Wir können nicht ausschließen, dass technische Fehler auftreten. Daher können wir keine Haftung für Nachrichten übernehmen, welche durch das Internet übermittelt werden. Dies gilt natürlich auch, soweit es hierbei um Mitteilungen geht, die mit der Wahrung von Fristen in Zusammenhang stehen.

Get Acrobat Reader