Archiv des Schlagworts ‘Vermietung und Verpachtung’

Steuern Recht & Wirtschaft Juli 2017

Freitag, den 23. Juni 2017

Blitzlicht Steuern Recht Wirtschaft für den Monat Juli 2017

Anbei erhalten Sie Informationen zu den folgenden Themen:

  • Fälligkeitstermine Steuern/Sozialversicherung Juli 2017 und August 2017
  • Erfüllung des gesetzlichen Mindestlohns: Zulagen und Prämien als Bestandteile des Mindestlohns
  • Hohes Honorar ist starkes Indiz gegen Scheinselbstständigkeit
  • Bei vorgetäuschtem Eigenbedarf muss Vermieter Schadensersatz zahlen
  • Typisierende Annahme der Überschusserzielungsabsicht bei Vermietung und Verpachtung bei Nießbrauchsrecht
  • Kosten medizinischer Seminare als außergewöhnliche Belastung
  • Auch dauernde Verluste aus einer Photovoltaikanlage können steuerlich anzuerkennen sein
  • Privates Veräußerungsgeschäft: Zeitpunkt der Berücksichtigung eines Veräußerungsverlusts bei Ratenzahlung
  • Höhe der Pensionsrückstellung zugunsten Gesellschafter Geschäftsführer muss wegen möglicher Überversorgung überprüft werden
  • Umsatzsteuerbefreiung von Betreuungs- und Pflegeleistungen an hilfsbedürftige Personen
  • Abmahnung und Aufwendungsersatz sind umsatzsteuerbarer Leistungsaustausch
  • Verspätete Anmeldung eines Reisemangels bei unklaren Reiseunterlagen

 

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung

conaktiva
Steuerberatungsgesellschaft mbH

Fuhrmannstraße 6
64289 Darmstadt
Telefon (0 61 51) 9 67 30 20
Telefax (0 61 51) 9 67 30 29

www.conaktiva.de

PDF Blitzlicht Steuern Recht & Wirtschaft Juli 2017

Wenn Sie unsere Mandantenrundschreiben lesen, herunterladen oder auf sonstige Art und Weise nutzen, bedienen Sie sich allgemeiner Informationen. Ein Mandatsverhältnis kommt hierdurch nicht zustande. Da wir nicht wissen, wie Sie unsere Informationen verwenden, möchten wir auch nicht wie in einem Mandatsverhältnis haften. Dabei gelten die Regelungen des Haftungsausschlusses des deutschen Rechts, wonach für Vorsatz oder grob fahrlässige Falschinformation jede Verantwortung abgelehnt wird. Bei einem Abruf außerhalb Deutschlands lehnen wir jegliche Haftung vollumfänglich ab. Wir können nicht ausschließen, dass technische Fehler auftreten. Daher können wir keine Haftung für Nachrichten übernehmen, welche durch das Internet übermittelt werden. Dies gilt natürlich auch, soweit es hierbei um Mitteilungen geht, die mit der Wahrung von Fristen in Zusammenhang stehen.

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Steuer Recht & Wirtschaft März 2016

Dienstag, den 22. März 2016

Blitzlicht Steuern Recht Wirtschaft für den Monat März 2016

Anbei erhalten Sie Informationen zu den folgenden Themen:

  • Fälligkeitstermine Steuern/Sozialversicherung März 2016 und April 2016
  • Auskunftsersuchen an Dritte bedarf vorheriger Sachverhaltsaufklärung
  • Geburtstagsfeier steuerlich absetzbar
  • Verspätungszuschlag bei Einreichung der Umsatzsteuer-Voranmeldung in Papierform statt in elektronischer Form
  • Arbeitnehmer müssen sonntags nicht den Briefkasten überprüfen
  • Gesellschafterwechsel stellt keinen Betriebsübergang dar
  • Verteilung des Mehrergebnisses einer Betriebsprüfung auf die Gesellschafter einer Mitunternehmerschaft
  • Betrieblicher Schuldzinsenabzug für Investitionsdarlehen
  • Steuerliche Behandlung des Job-Tickets
  • Tatsächliche Wohnfläche maßgebend für Mieterhöhung
  • Verluste aus Vermietung und Verpachtung bei Mietvertrag unter nahen Angehörigen
  • Schadensersatzrechtliche Rückabwicklung der Beteiligung an einem Immobilienfonds
  • Pauschale Besteuerung „schwarzer“ Investmentfonds ist auch unter Berücksichtigung EU-rechtlicher Vorschriften nicht zu beanstanden

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Wenn Sie unsere Mandantenrundschreiben lesen, herunterladen oder auf sonstige Art und Weise nutzen, bedienen Sie sich allgemeiner Informationen. Ein Mandatsverhältnis kommt hierdurch nicht zustande. Da wir nicht wissen, wie Sie unsere Informationen verwenden, möchten wir auch nicht wie in einem Mandatsverhältnis haften. Dabei gelten die Regelungen des Haftungsausschlusses des deutschen Rechts, wonach für Vorsatz oder grob fahrlässige Falschinformation jede Verantwortung abgelehnt wird. Bei einem Abruf außerhalb Deutschlands lehnen wir jegliche Haftung vollumfänglich ab. Wir können nicht ausschließen, dass technische Fehler auftreten. Daher können wir keine Haftung für Nachrichten übernehmen, welche durch das Internet übermittelt werden. Dies gilt natürlich auch, soweit es hierbei um Mitteilungen geht, die mit der Wahrung von Fristen in Zusammenhang stehen.

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Steuern Recht & Wirtschaft August 2014

Donnerstag, den 24. Juli 2014

Blitzlicht Steuern Recht Wirtschaft für den Monat August 2014

Anbei erhalten Sie Informationen zu den folgenden Themen:

  • Fälligkeitstermine Steuern/Sozialversicherung August und September 2014
  • Betriebsaufgabeerklärung bei Verpachtung einer Apotheke im Ganzen
  • Vertragliches Pensionierungsalter zur Berechnung einer Pensionsrückstellung auch bei Hineinwachsen in beherrschende Stellung maßgebend
  • Nachträglicher Wegfall der Steuerbegünstigung für Betriebsvermögen
  • Abzug nachträglicher Schuldzinsen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung im Falle der nicht steuerbaren Veräußerung einer Immobilie
  • Einseitige Anpassung von Nebenkostenvorauszahlungen bei Gewerberäumen zulässig
  • Zur Steuerfreiheit von Unterrichtsleistungen
  • Zuordnung eines gemischt genutzten Gebäudes zum Unternehmensvermögen muss bis spätestens zum 31. Mai des auf den Leistungsbezug folgenden Jahres erfolgen
  • Häusliches Arbeitszimmer bei einem Pool- bzw. Telearbeitsplatz
  • Keine Benachteiligung wegen des Geschlechts bei Kündigung während der Schwangerschaft
  • Kein Kindergeld für behindertes Kind in Haft
  • Kindergeld für verheiratetes Kind
  • Wegfall der Arbeitsuchendmeldung führt nicht zwangsläufig zur Beendigung der Kindergeldzahlung

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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PDF Blitzlicht Steuern Recht & Wirtschaft August 2014

Wenn Sie unsere Mandantenrundschreiben lesen, herunterladen oder auf sonstige Art und Weise nutzen, bedienen Sie sich allgemeiner Informationen. Ein Mandatsverhältnis kommt hierdurch nicht zustande. Da wir nicht wissen, wie Sie unsere Informationen verwenden, möchten wir auch nicht wie in einem Mandatsverhältnis haften. Dabei gelten die Regelungen des Haftungsausschlusses des deutschen Rechts, wonach für Vorsatz oder grob fahrlässige Falschinformation jede Verantwortung abgelehnt wird. Bei einem Abruf außerhalb Deutschlands lehnen wir jegliche Haftung vollumfänglich ab. Wir können nicht ausschließen, dass technische Fehler auftreten. Daher können wir keine Haftung für Nachrichten übernehmen, welche durch das Internet übermittelt werden. Dies gilt natürlich auch, soweit es hierbei um Mitteilungen geht, die mit der Wahrung von Fristen in Zusammenhang stehen.

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