Archiv des Schlagworts ‘Überlassung eines Dienstwagens’

Steuern Recht & Wirtschaft April 2018

Donnerstag, den 12. April 2018

Blitzlicht Steuern Recht Wirtschaft für den Monat April 2018

Anbei erhalten Sie Informationen zu den folgenden Themen:

  • Fälligkeitstermine Steuern/Sozialversicherung April 2018 und Mai 2018
  • Keine Ansparabschreibung für Luxus-Pkw
  • Keine Anerkennung der körperschaftsteuerlichen Organschaft wegen sachlicher Unbilligkeit bei verzögerter Eintragung im Handelsregister
  • Betriebsausgabenabzug von Zahlungen des Franchisenehmers für Werbeleistungen
  • Besteuerung der unentgeltlichen Überlassung eines Dienstwagens an Gesellschafter-Geschäftsführer
  • Höhe der Weihnachtsgratifikation bei einseitigem Leistungsbestimmungsrecht des Arbeitgebers
  • Änderungskündigung bei Vorhandensein eines anderen Arbeitsplatzes
  • Ende der Berufsausbildung bei gesetzlich festgelegter Ausbildungszeit
  • Steuerbefreiung von Umsätzen aus notärztlicher Betreuung diverser Veranstaltungen
  • Vorsteuerabzug bei gemischter Nutzung sowohl für wirtschaftliche als auch für hoheitliche Zwecke
  • Schenkungsteuer bei verdeckter Gewinnausschüttung an dem Gesellschafter nahestehende Personen
  • Aufteilung von Werbungskosten bei Dauertestamentsvollstreckung
  • Keine doppelte Haushaltsführung bei Hauptwohnung am Beschäftigungsort
  • Prämien der gesetzlichen Krankenkassen wegen Selbstbehalt mindern die abziehbaren Krankenversicherungsbeiträge

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung

conaktiva
Steuerberatungsgesellschaft mbH

Fuhrmannstraße 6
64289 Darmstadt
Telefon (0 61 51) 9 67 30 20
Telefax (0 61 51) 9 67 30 29

www.conaktiva.de

PDF Blitzlicht Steuern Recht & Wirtschaft April 2018

Wenn Sie unsere Mandantenrundschreiben lesen, herunterladen oder auf sonstige Art und Weise nutzen, bedienen Sie sich allgemeiner Informationen. Ein Mandatsverhältnis kommt hierdurch nicht zustande. Da wir nicht wissen, wie Sie unsere Informationen verwenden, möchten wir auch nicht wie in einem Mandatsverhältnis haften. Dabei gelten die Regelungen des Haftungsausschlusses des deutschen Rechts, wonach für Vorsatz oder grob fahrlässige Falschinformation jede Verantwortung abgelehnt wird. Bei einem Abruf außerhalb Deutschlands lehnen wir jegliche Haftung vollumfänglich ab. Wir können nicht ausschließen, dass technische Fehler auftreten. Daher können wir keine Haftung für Nachrichten übernehmen, welche durch das Internet übermittelt werden. Dies gilt natürlich auch, soweit es hierbei um Mitteilungen geht, die mit der Wahrung von Fristen in Zusammenhang stehen.

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Steuern Recht & Wirtschaft Juli 2014

Freitag, den 4. Juli 2014

Blitzlicht Steuern Recht Wirtschaft für den Monat Juli 2014

Anbei erhalten Sie Informationen zu den folgenden Themen:

  • Fälligkeitstermine Steuern/Sozialversicherung Juli und August 2014
  • Vorzeitige Kapitalabfindung der Pensionszusage eines Gesellschafter-Geschäftsführers kann verdeckte Gewinnausschüttung sein
  • Zahlung einer Pension neben Geschäftsführergehalt ist ohne Anrechnung verdeckte Gewinnausschüttung
  • Abzugsverbot für Gewerbesteuer ist verfassungsgemäß
  • Nachträgliche Schuldzinsen nach Aufgabe der Einkünfteerzielungsabsicht
  • Berichtigung zu hoch vorgenommener AfA bei Gebäuden
  • Mietvertraglich vereinbarte Indexmiete steht einer Wohnungsmodernisierung nicht entgegen
  • Aufwendungen für die Unterbringung im Seniorenstift als außergewöhnliche Belastung
  • Fortgeltung des Schwerbehindertenausweises
  • Geldwerter Vorteil für Privatnutzung bei Überlassung eines Dienstwagens
  • Entnahme eines PKW aus dem Unternehmen in den nichtunternehmerischen Bereich mit anschließender Beförderung in ein Drittland
  • Kein Vorsteuerabzug für empfangene Leistungen bei Kenntnis über betrügerisches Verhalten des Leistenden

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung

conaktiva
Steuerberatungsgesellschaft mbH

Fuhrmannstraße 6
64289 Darmstadt
Telefon (0 61 51) 9 67 30 20
Telefax (0 61 51) 9 67 30 29

www.conaktiva.de

PDF  Blitzlicht Steuern Recht & Wirtschaft Juli 2014

Wenn Sie unsere Mandantenrundschreiben lesen, herunterladen oder auf sonstige Art und Weise nutzen, bedienen Sie sich allgemeiner Informationen. Ein Mandatsverhältnis kommt hierdurch nicht zustande. Da wir nicht wissen, wie Sie unsere Informationen verwenden, möchten wir auch nicht wie in einem Mandatsverhältnis haften. Dabei gelten die Regelungen des Haftungsausschlusses des deutschen Rechts, wonach für Vorsatz oder grob fahrlässige Falschinformation jede Verantwortung abgelehnt wird. Bei einem Abruf außerhalb Deutschlands lehnen wir jegliche Haftung vollumfänglich ab. Wir können nicht ausschließen, dass technische Fehler auftreten. Daher können wir keine Haftung für Nachrichten übernehmen, welche durch das Internet übermittelt werden. Dies gilt natürlich auch, soweit es hierbei um Mitteilungen geht, die mit der Wahrung von Fristen in Zusammenhang stehen.

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