Archiv des Schlagworts ‘Sonderausgabenabzug’

Steuern Recht & Wirtschaft Dezember 2018

Mittwoch, den 12. Dezember 2018

Anbei erhalten Sie das aktuelle Blitzlicht Steuern Recht Wirtschaft für den Monat Dezember 2018.
In dieser Ausgabe erhalten Sie Informationen zu den folgenden Themen:

  • Fälligkeitstermine Steuern/Sozialversicherung Dezember 2018 und Januar 2019
  • Von den Eltern als Unterhaltsleistung getragene Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge des Kinds
  • Mieter muss unrenoviert übernommene Wohnung bei Auszug nicht streichen
  • Nachträgliche Zusammenveranlagung für gleichgeschlechtliche Ehepaare
  • Prämienzahlungen der gesetzlichen Krankenkassen mindern Sonderausgabenabzug
  • Kein Vorsteuerabzug aus Gebäudeabrisskosten bei unklarer künftiger Verwendung des Grundstücks
  • Überprüfung der Gesellschafter-Geschäftsführerbezüge einer GmbH
  • Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit bei angestelltem Anwalt als Insolvenzverwalter
  • Auflösung eines passiven Rechnungsabgrenzungspostens bei Betriebsaufgabe
  • Das gewerbesteuerliche Schachtelprivileg verstößt gegen EU-Recht
  • Betriebsveranstaltungen: Absagen gehen steuerlich nicht zulasten der feiernden Kollegen
  • Neue Beitragsbemessungsgrenzen ab 1. Januar 2019

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung

conaktiva
Steuerberatungsgesellschaft mbH

Fuhrmannstraße 6
64289 Darmstadt
Telefon (0 61 51) 9 67 30 20
Telefax (0 61 51) 9 67 30 29

www.conaktiva.de

PDF Blitzlicht Steuern Recht & Wirtschaft Dezember 2018

Wenn Sie unsere Mandantenrundschreiben lesen, herunterladen oder auf sonstige Art und Weise nutzen, bedienen Sie sich allgemeiner Informationen. Ein Mandatsverhältnis kommt hierdurch nicht zustande. Da wir nicht wissen, wie Sie unsere Informationen verwenden, möchten wir auch nicht wie in einem Mandatsverhältnis haften. Dabei gelten die Regelungen des Haftungsausschlusses des deutschen Rechts, wonach für Vorsatz oder grob fahrlässige Falschinformation jede Verantwortung abgelehnt wird. Bei einem Abruf außerhalb Deutschlands lehnen wir jegliche Haftung vollumfänglich ab. Wir können nicht ausschließen, dass technische Fehler auftreten. Daher können wir keine Haftung für Nachrichten übernehmen, welche durch das Internet übermittelt werden. Dies gilt natürlich auch, soweit es hierbei um Mitteilungen geht, die mit der Wahrung von Fristen in Zusammenhang stehen.

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Steuern Recht & Wirtschaft Februar 2011

Freitag, den 25. Februar 2011

Blitzlicht Steuern Recht Wirtschaft für den Monat Februar 2011

Anbei erhalten Sie Informationen zu den folgenden Themen:

  • Fälligkeitstermine Steuern/Sozialversicherung Februar und März 2011
  • Keine Nachholung unterlassener AfA für ein Wirtschaftsgut des Betriebsvermögens
  • Ist bei einer Anteilsveräußerung zu 1 Euro das Halbeinkünfteverfahren anzuwenden?
  • Keine nachträglichen Anschaffungskosten durch Zahlung von Verbindlichkeiten für eine vollbeendete GmbH
  • Pkw-Nutzung durch Gesellschafter einer Personengesellschaft für Fahrten zwischen Wohnung und Büro kann umsatzsteuerpflichtig sein
  • Können Vorsteuern aus der Errichtung eines gemischt-genutzten Gebäudes doch nach dem Umsatzschlüssel aufgeteilt werden?
  • Kein Vorsteuerabzug einer Personengesellschaft aus Rechnungen für Dienstleistungen zur Erfüllung einkommensteuerlicher Pflichten ihrer Gesellschafter
  • Vorsteuerabzug nur bei Angabe der richtigen Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer in der Rechnung
  • Einkünfteerzielungsabsicht bei langjährigem Leerstand und Renovierung einer Immobilie
  • Zurückbehaltungsrecht wegen Mängel an der Mietsache setzt Mangelanzeige voraus
  • Kein Recht des Arbeitnehmers auf Nutzung des Dienstwagens für Privatfahrten nach Ablauf des Entgeltfortzahlungszeitraums
  • Nutzung eines überlassenen Dienstwagens für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bei gleichzeitiger Beförderung weiterer Arbeitnehmer
  • Aufwendungen für immunbiologische Krebsabwehrtherapie als außergewöhnliche  Belastung abziehbar
  • Kein Sonderausgabenabzug von Versorgungsleistungen nach Wiederaufnahme willkürlich ausgesetzter Zahlungen

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PDF Blitzlicht Steuern Recht und Wirtschaft Februar 2011

Wenn Sie unsere Mandantenrundschreiben lesen, herunterladen oder auf sonstige Art und Weise nutzen, bedienen Sie sich allgemeiner Informationen. Ein Mandatsverhältnis kommt hierdurch nicht zustande. Da wir nicht wissen, wie Sie unsere Informationen verwenden, möchten wir auch nicht wie in einem Mandatsverhältnis haften. Dabei gelten die Regelungen des Haftungsausschlusses des deutschen Rechts, wonach für Vorsatz oder grob fahrlässige Falschinformation jede Verantwortung abgelehnt wird. Bei einem Abruf außerhalb Deutschlands lehnen wir jegliche Haftung vollumfänglich ab. Wir können nicht ausschließen, dass technische Fehler auftreten. Daher können wir keine Haftung für Nachrichten übernehmen, welche durch das Internet übermittelt werden. Dies gilt natürlich auch, soweit es hierbei um Mitteilungen geht, die mit der Wahrung von Fristen in Zusammenhang stehen.

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