Archiv des Schlagworts ‘Selbstanzeige’

Steuern Recht & Wirtschaft Oktober 2016

Mittwoch, den 28. September 2016

Blitzlicht Steuern Recht Wirtschaft für den Monat Oktober 2016

Anbei erhalten Sie Informationen zu den folgenden Themen:

  • Fälligkeitstermine Steuern/Sozialversicherung Oktober 2016 und November 2016
  • Steuervergünstigung für ein Familienheim setzt zivilrechtliches Eigentum des Erblassers voraus
  • Speiseumsätze eines Imbissbetriebs im Gastronomiebereich eines Einkaufszentrums müssen in dem regulären und dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegende Leistungen aufgeteilt werden
  • Zuschätzungen für frühere Jahre bei einem Imbissbetrieb
  • Abgrenzung der Anzeige- und Berichtigungspflicht von einer Selbstanzeige
  • Makler darf kein Geld für Wohnungsbesichtigung nehmen
  • Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung bei verbilligter Überlassung
  • Verlustrechnung bei negativem Kapitalkonto eines Kommanditisten
  • Nachträgliche Dynamisierung der Altersrente eines GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführers bei fehlender Erdienbarkeit nicht anzuerkennen
  • Körperschaftsteuerliche Organschaft: Gewinnabführung nur durch Zahlung oder Aufrechnung
  • Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der Unwetteropfer

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung

conaktiva
Steuerberatungsgesellschaft mbH

Fuhrmannstraße 6
64289 Darmstadt
Telefon (0 61 51) 9 67 30 20
Telefax (0 61 51) 9 67 30 29

www.conaktiva.de

PDF Blitzlicht Steuern Recht & Wirtschaft Oktober 2016

Wenn Sie unsere Mandantenrundschreiben lesen, herunterladen oder auf sonstige Art und Weise nutzen, bedienen Sie sich allgemeiner Informationen. Ein Mandatsverhältnis kommt hierdurch nicht zustande. Da wir nicht wissen, wie Sie unsere Informationen verwenden, möchten wir auch nicht wie in einem Mandatsverhältnis haften. Dabei gelten die Regelungen des Haftungsausschlusses des deutschen Rechts, wonach für Vorsatz oder grob fahrlässige Falschinformation jede Verantwortung abgelehnt wird. Bei einem Abruf außerhalb Deutschlands lehnen wir jegliche Haftung vollumfänglich ab. Wir können nicht ausschließen, dass technische Fehler auftreten. Daher können wir keine Haftung für Nachrichten übernehmen, welche durch das Internet übermittelt werden. Dies gilt natürlich auch, soweit es hierbei um Mitteilungen geht, die mit der Wahrung von Fristen in Zusammenhang stehen.

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Steuern Recht & Wirtschaft September 2010

Dienstag, den 24. August 2010

Blitzlicht Steuern Recht Wirtschaft für den Monat September 2010

Anbei erhalten Sie Informationen zu den folgenden Themen:

  • Fälligkeitstermine Steuern/Sozialversicherung September und Oktober 2010
  • Zahlungen der Eltern an ihr Kind im Gegenzug für dessen Pflichtteilsverzicht sind nicht einkommensteuerbar
  • Kindergeldanspruch während der Wartezeit auf einen Ausbildungsplatz
  • Verlängerung des Zeitraums für den Bezug von Kindergeld wegen Ableistung von Zivildienst
  • Neuregelung der steuerlichen Berücksichtigung eines häuslichen Arbeitszimmers verfassungswidrig
  • Durchschnittsberechnung für Beiträge zu einer Direktversicherung
  • Auch bei Zusage nochmaligen Nachdenkens über Kündigung muss Arbeitnehmer sich nach Kündigung arbeitssuchend melden
  • Bei doppelter Haushaltsführung kann Selbstständiger nur Kosten für eine 60 m² Wohnung abziehen
  • Pflegeheimkosten des nicht pflegebedürftigen Ehegatten keine außergewöhnliche Belastung
  • Strafbefreiende Selbstanzeige nur bei Rückkehr zur Steuerehrlichkeit
  • Aufwendungen sind nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung sofort abziehbar, wenn Herstellungskosten vorliegen
  • Einwendungen gegen die Umlagefähigkeit von Betriebskosten sind jährlich zu wiederholen

Insbesondere bei seit 2007 nicht mehr anerkannten Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sollten Sie evtl. tätig werden. Die Steuerbescheide wurden hinsichtlich der Aufwendungen für ein Arbeitszimmer vorläufig erlassen. Sofern bei Ihnen Aufwendungen entstanden sind, sollten Sie prüfen ob diese jetzt anerkannt werden können und dies ggf. beantragen.

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PDF Blitzlicht Steuern Recht und Wirtschaft September 2010

Wenn Sie unsere Mandantenrundschreiben lesen, herunterladen oder auf sonstige Art und Weise nutzen, bedienen Sie sich allgemeiner Informationen. Ein Mandatsverhältnis kommt hierdurch nicht zustande. Da wir nicht wissen, wie Sie unsere Informationen verwenden, möchten wir auch nicht wie in einem Mandatsverhältnis haften. Dabei gelten die Regelungen des Haftungsausschlusses des deutschen Rechts, wonach für Vorsatz oder grob fahrlässige Falschinformation jede Verantwortung abgelehnt wird. Bei einem Abruf außerhalb Deutschlands lehnen wir jegliche Haftung vollumfänglich ab. Wir können nicht ausschließen, dass technische Fehler auftreten. Daher können wir keine Haftung für Nachrichten übernehmen, welche durch das Internet übermittelt werden. Dies gilt natürlich auch, soweit es hierbei um Mitteilungen geht, die mit der Wahrung von Fristen in Zusammenhang stehen.

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