Archiv des Schlagworts ‘Investitionsabzugsbetrag’

Steuern Recht & Wirtschaft November 2016

Montag, den 14. November 2016

Blitzlicht Steuern Recht Wirtschaft für den Monat November 2016

Anbei erhalten Sie Informationen zu den folgenden Themen:

  • Fälligkeitstermine Steuern/Sozialversicherung November 2016 und Dezember 2016
  • Aufteilung der Vorsteuer bei Zuordnung eines Gebäudes zu teils steuerpflichtigen und teils steuerbefreiten Umsätzen
  • Gutschriftempfänger schuldet unberechtigt ausgewiesene Umsatzsteuer
  • Gleicher Freibetrag für beschränkt und unbeschränkt Erbschaftsteuerpflichtige
  • Keine Hochrechnung von illegal gezahltem Arbeitsentgelt auf ein Bruttoarbeitsentgelt zur Berechnung von Sozialkassenbeiträgen
  • Keine Verrechnung von selbst getragenen Krankheitskosten mit zurückerstatteten Krankenversicherungsbeiträgen
  • Ortsübliche Bruttomiete gilt als Vergleichswert bei verbilligter Überlassung von Wohnraum
  • Mietspiegel als Schätzungsgrundlage für Mieterhöhungen geeignet
  • Jahresabschluss 2015 muss bis zum Jahresende 2016 veröffentlicht werden
  • Kompensation des Mehrergebnisses einer Betriebsprüfung durch Investitionsabzugsbetrag
  • Kalender gelten selbst mit Firmenaufdruck als Geschenk
  • Eigenverantwortliche Arbeit von Mitarbeitern kann die Freiberuflichkeit der unternehmerischen Tätigkeit gefährden
  • Buchung einer Fährverbindung ist keine Pauschalreise

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung

conaktiva
Steuerberatungsgesellschaft mbH

Fuhrmannstraße 6
64289 Darmstadt
Telefon (0 61 51) 9 67 30 20
Telefax (0 61 51) 9 67 30 29

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PDF Blitzlicht Steuern Recht & Wirtschaft November 2016

Wenn Sie unsere Mandantenrundschreiben lesen, herunterladen oder auf sonstige Art und Weise nutzen, bedienen Sie sich allgemeiner Informationen. Ein Mandatsverhältnis kommt hierdurch nicht zustande. Da wir nicht wissen, wie Sie unsere Informationen verwenden, möchten wir auch nicht wie in einem Mandatsverhältnis haften. Dabei gelten die Regelungen des Haftungsausschlusses des deutschen Rechts, wonach für Vorsatz oder grob fahrlässige Falschinformation jede Verantwortung abgelehnt wird. Bei einem Abruf außerhalb Deutschlands lehnen wir jegliche Haftung vollumfänglich ab. Wir können nicht ausschließen, dass technische Fehler auftreten. Daher können wir keine Haftung für Nachrichten übernehmen, welche durch das Internet übermittelt werden. Dies gilt natürlich auch, soweit es hierbei um Mitteilungen geht, die mit der Wahrung von Fristen in Zusammenhang stehen.

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Steuern, Recht & Wirtschaft Mai 2015

Dienstag, den 19. Mai 2015

Blitzlicht Steuern Recht Wirtschaft für den Monat Mai 2015

Anbei erhalten Sie Informationen zu den folgenden Themen:

  • Fälligkeitstermine Steuern/Sozialversicherung Mai und Juni 2015
  • Fahrten zwischen Wohnung und ständig wechselnden Betriebsstätten bei Selbstständigen
  • Abziehbarkeit der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer bei mehreren Einkunftsarten
  • Aufstockung eines Investitionsabzugsbetrags ist in einem Folgejahr möglich
  • Zulässigkeit der unentgeltlichen Übertragung eines Mitunternehmeranteils nach vorheriger Veräußerung von Sonderbetriebsvermögen
  • Doppelte Haushaltsführung bei beiderseits berufstätigen Lebensgefährten
  • Verpflegungsmehraufwand bei Ansatz einer ständig wechselnden Tätigkeitsstätte
  • Urlaubsgewährung nach fristloser Kündigung
  • Kündigung wegen Fettleibigkeit kann Schadenersatzansprüche auslösen
  • Vom Unternehmer gegen Vorlage eines Gutscheins kostenlos ausgeführte Leistungen unterliegen nicht der Umsatzsteuer
  • Umsatzsteuer: Steuerfreiheit von Schönheitsoperationen
  • Vermieter müssen Wohnungsschäden beseitigen
  • Einkünfteerzielungsabsicht bei langjähriger Generalsanierung

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PDF  Blitzlicht Steuern Recht & Wirtschaft Mai 2015

Wenn Sie unsere Mandantenrundschreiben lesen, herunterladen oder auf sonstige Art und Weise nutzen, bedienen Sie sich allgemeiner Informationen. Ein Mandatsverhältnis kommt hierdurch nicht zustande. Da wir nicht wissen, wie Sie unsere Informationen verwenden, möchten wir auch nicht wie in einem Mandatsverhältnis haften. Dabei gelten die Regelungen des Haftungsausschlusses des deutschen Rechts, wonach für Vorsatz oder grob fahrlässige Falschinformation jede Verantwortung abgelehnt wird. Bei einem Abruf außerhalb Deutschlands lehnen wir jegliche Haftung vollumfänglich ab. Wir können nicht ausschließen, dass technische Fehler auftreten. Daher können wir keine Haftung für Nachrichten übernehmen, welche durch das Internet übermittelt werden. Dies gilt natürlich auch, soweit es hierbei um Mitteilungen geht, die mit der Wahrung von Fristen in Zusammenhang stehen.

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Steuern Recht & Wirtschaft September 2014

Donnerstag, den 4. September 2014

Blitzlicht Steuern Recht Wirtschaft für den Monat September 2014

Anbei erhalten Sie Informationen zu den folgenden Themen:

  • Fälligkeitstermine Steuern/Sozialversicherung September und Oktober 2014
  • Investitionsabzugsbetrag bei Nutzung des Wirtschaftsguts im eigenen landwirtschaftlichen und eigenen Lohnunternehmen
  • Kirchensteuer auf Abgeltungsteuer: Erleichterungen für Kapitalgesellschaften
  • Zeitpunkt des Abzugs der Einfuhrumsatzsteuer
  • Zeitliche Grenze des Verzichts oder der Rücknahme des Verzichts auf umsatzsteuerliche Steuerbefreiungen
  • Vorsteueraufteilung bei gemischt genutzten Gebäuden nach dem Umsatzschlüssel bei erheblichen Unterschieden in der Ausstattung
  • Wechsel zur Fahrtenbuchmethode
  • Zur Abgeltungswirkung der Entfernungspauschale
  • Auswärtige Großbaustelle als regelmäßige Arbeitsstätte
  • Anhörung zu Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen: Der Arbeitgeber hat dem Betriebsrat die konkreten Fehlzeiten anzugeben
  • Berücksichtigung des Investitionsabzugsbetrags beim Unterhalt
  • Online-Versicherungsvermittlung eines Handelsunternehmens erlaubnispflichtig

Als Sonderleistung fügen wir Ihnen die aktuelle Sonderausgabe des Blitzlichts mit Informationen zur Änderung bei § 13b UStG an.

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PDF Blitzlicht Sonderausgabe 1 2014

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Steuern, Recht & Wirtschaft Juli 2012

Samstag, den 21. Juli 2012

Blitzlicht Steuern Recht Wirtschaft für den Monat Juli 2012

Anbei erhalten Sie Informationen zu den folgenden Themen:

  • Fälligkeitstermine Steuern/Sozialversicherung Juli und August 2012
  • Geltendmachung eines Investitionsabzugsbetrags nach Abschluss der begünstigten Investition
  • Reinvestitionsfrist und Anforderungen an Investitionsabsicht bei Rücklage für Ersatzbeschaffung
  • Behandlung von Provisionen für die eigene Zeichnung von Fondsanteilen durch einen gewerblichen Vermittler
  • Ablauf der Verjährungsfristen bei Antrag auf Verschiebung einer Außenprüfung
  • Aufwendungen für Auslandsgruppenreise als Werbungskosten
  • Verfassungswidrigkeit eines sog. Treaty override
  • Nachforderung von Gesamtsozialversicherungsbeiträgen bei möglicherweise illegalem Beschäftigungsverhältnis
  • Anpassung der Betriebsrente
  • Freistellung zur Pflege eines Angehörigen kann nur ein Mal verlangt werden
  • Vorsteuerabzug setzt eindeutige und leicht nachprüfbare Identifizierung der abgerechneten Leistung voraus
  • Eröffnung des Insolvenzverfahrens führt noch nicht zur Vorsteuerberichtigung
  • Kein Kindergeld während einer Übergangszeit von mehr als vier Monaten zwischen Schulzeit und gesetzlichem Wehr‑ oder Zivildienst
  • Schenkung an den Ehegatten durch Zahlungen auf ein Oder-Konto
  • Häusliches Arbeitszimmer eines Pensionärs mit zusätzlichen Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit

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PDF Blitzlicht Steuern Recht und Wirtschaft Juli 2012

Wenn Sie unsere Mandantenrundschreiben lesen, herunterladen oder auf sonstige Art und Weise nutzen, bedienen Sie sich allgemeiner Informationen. Ein Mandatsverhältnis kommt hierdurch nicht zustande. Da wir nicht wissen, wie Sie unsere Informationen verwenden, möchten wir auch nicht wie in einem Mandatsverhältnis haften. Dabei gelten die Regelungen des Haftungsausschlusses des deutschen Rechts, wonach für Vorsatz oder grob fahrlässige Falschinformation jede Verantwortung abgelehnt wird. Bei einem Abruf außerhalb Deutschlands lehnen wir jegliche Haftung vollumfänglich ab. Wir können nicht ausschließen, dass technische Fehler auftreten. Daher können wir keine Haftung für Nachrichten übernehmen, welche durch das Internet übermittelt werden. Dies gilt natürlich auch, soweit es hierbei um Mitteilungen geht, die mit der Wahrung von Fristen in Zusammenhang stehen.

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