Archiv des Schlagworts ‘Instandsetzungsrückstellung’

Steuern Recht & Wirtschaft März 2013

Mittwoch, den 20. Februar 2013

Blitzlicht Steuern Recht Wirtschaft für den Monat März 2013

Anbei erhalten Sie Informationen zu den folgenden Themen:

  • Fälligkeitstermine Steuern/Sozialversicherung März 2013 und April 2013
  • Schuldzinsen für Darlehen zur Finanzierung von Umlaufvermögen
  • Kurzfristige Einlage von Geld zur Vermeidung von Überentnahmen ist Gestaltungsmissbrauch
  • Absenkung der betrieblichen Nutzung eines PKW unter 10 % führt nicht zur Zwangsentnahme
  • Einzelhandelsgeschäft und Photovoltaikanlage sind kein einheitlicher Gewerbebetrieb
  • Begrenzung der 1 %-Regelung auf die Gesamtkosten bei einer Fahrzeugüberlassung von der Personengesellschaft an ihren Gesellschafter
  • Positive Fortführungsprognose bleibt dauerhaft im Insolvenzrecht erhalten
  • Umsatzsteuersonderregelung für Reisebüros gilt nicht für eigene Beförderungsleistungen des Reisebüros
  • Vorsteuerabzug eines gemischt genutzten Gebäudes setzt dessen ausdrückliche und zeitnah dokumentierte Zuordnung zum Unternehmensvermögen voraus
  • Werbungskosten- oder Betriebsausgabenabzug von Beiträgen zur Instandsetzungsrückstellung
  • Eigenbedarfskündigung für berufliche Zwecke ist zulässig
  • Telefonkosten können bei längerer Auswärtstätigkeit Werbungskosten sein
  • Auch bei nicht unerheblicher privater Mitbenutzung können die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer abziehbar sein
  • Veranlagungswahlrecht von Ehegatten und Missbrauch von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten

conaktiva

Steuerberatungsgesellschaft mbH

Fuhrmannstraße 6

64289 Darmstadt

Telefon (0 61 51) 9 67 30 20

Telefax (0 61 51) 9 67 30 29

www.conaktiva.de

PDF Blitzlicht Steuern Recht und Wirtschaft März 2013

Wenn Sie unsere Mandantenrundschreiben lesen, herunterladen oder auf sonstige Art und Weise nutzen, bedienen Sie sich allgemeiner Informationen. Ein Mandatsverhältnis kommt hierdurch nicht zustande. Da wir nicht wissen, wie Sie unsere Informationen verwenden, möchten wir auch nicht wie in einem Mandatsverhältnis haften. Dabei gelten die Regelungen des Haftungsausschlusses des deutschen Rechts, wonach für Vorsatz oder grob fahrlässige Falschinformation jede Verantwortung abgelehnt wird. Bei einem Abruf außerhalb Deutschlands lehnen wir jegliche Haftung vollumfänglich ab. Wir können nicht ausschließen, dass technische Fehler auftreten. Daher können wir keine Haftung für Nachrichten übernehmen, welche durch das Internet übermittelt werden. Dies gilt natürlich auch, soweit es hierbei um Mitteilungen geht, die mit der Wahrung von Fristen in Zusammenhang stehen.

Get Acrobat Reader

Steuern Recht & Wirtschaft April 2012

Montag, den 2. April 2012

Blitzlicht Steuern Recht Wirtschaft für den Monat April 2012

Anbei erhalten Sie Informationen zu den folgenden Themen:

  • Fälligkeitstermine Steuern/Sozialversicherung April 2012 und Mai 2012
  • Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung eines Kindes sind Sonderausgaben bei den Eltern
  • Inländischer Wohnsitz in kindergeldrechtlichem Sinne bei Fortzug wegen Berufstätigkeit im Ausland
  • Abzug von Bewirtungsaufwendungen eines Hotelbetriebs mit Restaurant
  • Anteil an Instandsetzungsrückstellung ist zu aktivieren
  • Zeitpunkt der Aktivierung von zunächst bestrittenen Steuererstattungsansprüchen
  • Der Abzug von Bewirtungskosten als Betriebsausgaben ist nur bei Angabe des konkreten Anlasses der Bewirtung möglich
  • Die mögliche Pauschalierung der Einkommensteuer bei Sachzuwendungen an Geschäftskunden ist auch bei Geschenken im Wert zwischen 10 € und 35 € vorzunehmen
  • Keine Steuerfreiheit von pauschal gezahlten Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschlägen ohne Nachweis
  • Stellenanzeige „Geschäftsführer gesucht“ als geschlechtsbezogene Benachteiligung
  • Leistungsort für Anzahlungen auf grundstücksbezogene in- und ausländische Vermittlungsleistungen
  • Umsatzsteuerfreiheit des Behindertenfahrdiensts eines Wohlfahrtsverbands
  • Steuerpflicht von Erstattungszinsen
  • Ehegattensplitting auch für gleichgeschlechtliche Paare?

conaktiva
Steuerberatungsgesellschaft mbH

Fuhrmannstraße 6
64289 Darmstadt
Telefon (0 61 51) 9 67 30 20
Telefax (0 61 51) 9 67 30 29
www.conaktiva.de

PDF Blitzlicht Steuern Recht und Wirtschaft April 2012

Wenn Sie unsere Mandantenrundschreiben lesen, herunterladen oder auf sonstige Art und Weise nutzen, bedienen Sie sich allgemeiner Informationen. Ein Mandatsverhältnis kommt hierdurch nicht zustande. Da wir nicht wissen, wie Sie unsere Informationen verwenden, möchten wir auch nicht wie in einem Mandatsverhältnis haften. Dabei gelten die Regelungen des Haftungsausschlusses des deutschen Rechts, wonach für Vorsatz oder grob fahrlässige Falschinformation jede Verantwortung abgelehnt wird. Bei einem Abruf außerhalb Deutschlands lehnen wir jegliche Haftung vollumfänglich ab. Wir können nicht ausschließen, dass technische Fehler auftreten. Daher können wir keine Haftung für Nachrichten übernehmen, welche durch das Internet übermittelt werden. Dies gilt natürlich auch, soweit es hierbei um Mitteilungen geht, die mit der Wahrung von Fristen in Zusammenhang stehen.

Get Acrobat Reader