Archiv des Schlagworts ‘Grundstücksschenkung’

Steuern Recht & Wirtschaft Mai 2017

Montag, den 8. Mai 2017

Blitzlicht Steuern Recht Wirtschaft für den Monat Mai 2017

Anbei erhalten Sie Informationen zu den folgenden Themen:

  • Fälligkeitstermine Steuern/Sozialversicherung Mai 2017 und Juni 2017
  • Individueller Höchstbetrag bei Nutzung eines Arbeitszimmers durch mehrere Steuerpflichtige
  • Berücksichtigung von weiteren Mietaufwendungen neben denen für ein häusliches Arbeitszimmer
  • Keine Abzinsung nicht fremdüblicher Angehörigendarlehn
  • AfA bei mittelbarer Grundstücksschenkung
  • Für die Erfüllung bauordnungsrechtlicher Vorschriften im Sondereigentum ist der jeweilige Wohnungseigentümer zuständig
  • Mieter darf im Garten ein Kinderspielhaus aufstellen
  • Übernahme von Verwarnungsgeldern durch den Arbeitgeber kein Arbeitslohn
  • Keine Besteuerung der privaten Kfz-Nutzung bei Fahruntüchtigkeit
  • Steuerliche Berücksichtigung von Zuzahlungen für Bereitschaftsdienste
  • Zuzahlungen des Arbeitnehmers kürzen den geldwerten Vorteil aus der Nutzungsüberlassung eines betrieblichen Kfz
  • Rechtswidrige Mitnahme von Unterlagen durch die Steuerfahndung im Rahmen einer Hausdurchsuchung
  • Umkleidezeit für besonders auffällige Dienstkleidung als Arbeitszeit

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung

 

conaktiva
Steuerberatungsgesellschaft mbH

Fuhrmannstraße 6
64289 Darmstadt
Telefon (0 61 51) 9 67 30 20
Telefax (0 61 51) 9 67 30 29

www.conaktiva.de

PDF Blitzlicht Steuern Recht & Wirtschaft Mai 2017

Wenn Sie unsere Mandantenrundschreiben lesen, herunterladen oder auf sonstige Art und Weise nutzen, bedienen Sie sich allgemeiner Informationen. Ein Mandatsverhältnis kommt hierdurch nicht zustande. Da wir nicht wissen, wie Sie unsere Informationen verwenden, möchten wir auch nicht wie in einem Mandatsverhältnis haften. Dabei gelten die Regelungen des Haftungsausschlusses des deutschen Rechts, wonach für Vorsatz oder grob fahrlässige Falschinformation jede Verantwortung abgelehnt wird. Bei einem Abruf außerhalb Deutschlands lehnen wir jegliche Haftung vollumfänglich ab. Wir können nicht ausschließen, dass technische Fehler auftreten. Daher können wir keine Haftung für Nachrichten übernehmen, welche durch das Internet übermittelt werden. Dies gilt natürlich auch, soweit es hierbei um Mitteilungen geht, die mit der Wahrung von Fristen in Zusammenhang stehen.

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Steuern Recht & Wirtschaft Januar 2014

Sonntag, den 22. Dezember 2013

Blitzlicht Steuern Recht Wirtschaft für den Monat Januar 2014

Anbei erhalten Sie Informationen zu den folgenden Themen:

  • Fälligkeitstermine Steuern/Sozialversicherung Januar und Februar 2014
  • Umsätze von Partyserviceunternehmen unterlagen vor dem 1.7.2011 regelmäßig dem Umsatzsteuerregelsatz
  • Keine Umsatzsteuerfreiheit für Schönheitsoperationen in einem Krankenhaus
  • Vermieter können frühzeitig Zustimmung zu einer Mieterhöhung fordern
  • Grunderwerbsteuer auf Hauserrichtungskosten auch bei nicht erkennbarem Zusammenwirken des Grundstücksverkäufers und des Bauunternehmers
  • Beitragszuschuss für nicht krankenversicherungspflichtige und für in der privaten Krankenversicherung versicherte Beschäftigte im Jahr 2014
  • Keine nachträgliche Reduzierung des Urlaubsanspruchs bei Umstellung auf Teilzeit
  • Berücksichtigung von Umsatzsteuerzahlungen als Betriebsausgaben
  • Mitwirkungspflicht bei Einbuchung ungeklärter Einnahmen in die betriebliche Kasse
  • Lose-Blatt-Fahrtenbuch nicht ordnungsgemäß
  • Beurteilung einer Grundstücksschenkung an den Sohn mit unmittelbarer Weiterschenkung an seine Ehefrau
  • Hinweis zu den Veranlagungsarten für Ehegatten ab 2013

Gerne stehen wir Ihnen bei Rückfragen zur Verfügung.

conaktiva
Steuerberatungsgesellschaft mbH

Fuhrmannstraße 6
64289 Darmstadt
Telefon (0 61 51) 9 67 30 20
Telefax (0 61 51) 9 67 30 29

www.conaktiva.de

PDF  Blitzlicht Steuern Recht und Wirtschaft Januar 2014

Wenn Sie unsere Mandantenrundschreiben lesen, herunterladen oder auf sonstige Art und Weise nutzen, bedienen Sie sich allgemeiner Informationen. Ein Mandatsverhältnis kommt hierdurch nicht zustande. Da wir nicht wissen, wie Sie unsere Informationen verwenden, möchten wir auch nicht wie in einem Mandatsverhältnis haften. Dabei gelten die Regelungen des Haftungsausschlusses des deutschen Rechts, wonach für Vorsatz oder grob fahrlässige Falschinformation jede Verantwortung abgelehnt wird. Bei einem Abruf außerhalb Deutschlands lehnen wir jegliche Haftung vollumfänglich ab. Wir können nicht ausschließen, dass technische Fehler auftreten. Daher können wir keine Haftung für Nachrichten übernehmen, welche durch das Internet übermittelt werden. Dies gilt natürlich auch, soweit es hierbei um Mitteilungen geht, die mit der Wahrung von Fristen in Zusammenhang stehen.

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