Archiv des Schlagworts ‘Entfernungspauschale’

Steuern Recht & Wirtschaft Juli 2016

Mittwoch, den 29. Juni 2016

Blitzlicht Steuern Recht Wirtschaft für den Monat Juli 2016

Anbei erhalten Sie Informationen zu den folgenden Themen:

  • Fälligkeitstermine Steuern/Sozialversicherung Juli 2016 und August 2016
  • Keine Entschädigung für aufgrund ihres Kopftuchs abgewiesene Grundschullehrerin in Berlin
  • Arbeitnehmer haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Vergütung von Pausen
  • Kein Werbungskostenabzug für Kunstausstellungsbesuche einer Kunstlehrerin
  • Krankheitskosten abziehbar
  • Altersentlastungsbetrag diskriminiert Jüngere nicht
  • Besteht Anspruch auf Kindergeld für Pflegekind mit eigenem Haushalt?
  • Sind Unfallkosten durch die Entfernungspauschale abgegolten?
  • Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen
  • Abzugsfähigkeit der Fahrtkosten zur Verwaltung von Vermietungsobjekten
  • Unwirksamkeit eines Steuerbescheids bei fehlendem Bekanntgabewillen des Finanzamts
  • Mieter muss weiterhin Miete für gestohlene Küche zahlen
  • Fehlerhaftes Auskunftsersuchen des Jobcenters gegenüber dem Partner einer erwerbstätigen Leistungsberechtigten
  • Kein Schadensersatz für Sturz im historischen Gebäude
  • Kündigung von Bausparverträgen durch Bausparkasse abgelehnt

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung

conaktiva
Steuerberatungsgesellschaft mbH

Fuhrmannstraße 6
64289 Darmstadt
Telefon (0 61 51) 9 67 30 20
Telefax (0 61 51) 9 67 30 29

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PDF Blitzlicht Steuern Recht & Wirtschaft Juli 2016

Wenn Sie unsere Mandantenrundschreiben lesen, herunterladen oder auf sonstige Art und Weise nutzen, bedienen Sie sich allgemeiner Informationen. Ein Mandatsverhältnis kommt hierdurch nicht zustande. Da wir nicht wissen, wie Sie unsere Informationen verwenden, möchten wir auch nicht wie in einem Mandatsverhältnis haften. Dabei gelten die Regelungen des Haftungsausschlusses des deutschen Rechts, wonach für Vorsatz oder grob fahrlässige Falschinformation jede Verantwortung abgelehnt wird. Bei einem Abruf außerhalb Deutschlands lehnen wir jegliche Haftung vollumfänglich ab. Wir können nicht ausschließen, dass technische Fehler auftreten. Daher können wir keine Haftung für Nachrichten übernehmen, welche durch das Internet übermittelt werden. Dies gilt natürlich auch, soweit es hierbei um Mitteilungen geht, die mit der Wahrung von Fristen in Zusammenhang stehen.

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Steuern Recht & Wirtschaft September 2014

Donnerstag, den 4. September 2014

Blitzlicht Steuern Recht Wirtschaft für den Monat September 2014

Anbei erhalten Sie Informationen zu den folgenden Themen:

  • Fälligkeitstermine Steuern/Sozialversicherung September und Oktober 2014
  • Investitionsabzugsbetrag bei Nutzung des Wirtschaftsguts im eigenen landwirtschaftlichen und eigenen Lohnunternehmen
  • Kirchensteuer auf Abgeltungsteuer: Erleichterungen für Kapitalgesellschaften
  • Zeitpunkt des Abzugs der Einfuhrumsatzsteuer
  • Zeitliche Grenze des Verzichts oder der Rücknahme des Verzichts auf umsatzsteuerliche Steuerbefreiungen
  • Vorsteueraufteilung bei gemischt genutzten Gebäuden nach dem Umsatzschlüssel bei erheblichen Unterschieden in der Ausstattung
  • Wechsel zur Fahrtenbuchmethode
  • Zur Abgeltungswirkung der Entfernungspauschale
  • Auswärtige Großbaustelle als regelmäßige Arbeitsstätte
  • Anhörung zu Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen: Der Arbeitgeber hat dem Betriebsrat die konkreten Fehlzeiten anzugeben
  • Berücksichtigung des Investitionsabzugsbetrags beim Unterhalt
  • Online-Versicherungsvermittlung eines Handelsunternehmens erlaubnispflichtig

Als Sonderleistung fügen wir Ihnen die aktuelle Sonderausgabe des Blitzlichts mit Informationen zur Änderung bei § 13b UStG an.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung

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PDF Blitzlicht Steuern Recht & Wirtschaft September 2014

PDF Blitzlicht Sonderausgabe 1 2014

Wenn Sie unsere Mandantenrundschreiben lesen, herunterladen oder auf sonstige Art und Weise nutzen, bedienen Sie sich allgemeiner Informationen. Ein Mandatsverhältnis kommt hierdurch nicht zustande. Da wir nicht wissen, wie Sie unsere Informationen verwenden, möchten wir auch nicht wie in einem Mandatsverhältnis haften. Dabei gelten die Regelungen des Haftungsausschlusses des deutschen Rechts, wonach für Vorsatz oder grob fahrlässige Falschinformation jede Verantwortung abgelehnt wird. Bei einem Abruf außerhalb Deutschlands lehnen wir jegliche Haftung vollumfänglich ab. Wir können nicht ausschließen, dass technische Fehler auftreten. Daher können wir keine Haftung für Nachrichten übernehmen, welche durch das Internet übermittelt werden. Dies gilt natürlich auch, soweit es hierbei um Mitteilungen geht, die mit der Wahrung von Fristen in Zusammenhang stehen.

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Steuern Recht & Wirtschaft April 2014

Freitag, den 28. März 2014

Blitzlicht Steuern Recht Wirtschaft für den Monat April 2014

Anbei erhalten Sie Informationen zu den folgenden Themen:

  • Fälligkeitstermine Steuern/Sozialversicherung April und Mai 2014
  • Aufteilbarkeit der Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer
  • Bewirtungsaufwendungen bei Kaffeefahrten
  • Rückstellungen zur Erfüllung öffentlich-rechtlicher Verpflichtungen
  • Umfang der Steuerbefreiung für heilberufliche Leistungen
  • Unberechtigter Steuerausweis bei Kleinbetragsrechnungen eines Kleinunternehmers
  • Neuregelungen zum Kirchensteuerabzugsverfahren
  • Schadensersatzleistungen des Verkäufers für versteckte Mängel
  • Untervermietung einer Wohnung an Touristen ist unzulässig
  • Entfernungspauschale: Maßgebliche Straßenverbindung bei straßenverkehrsrechtlichen Benutzungsverboten und Mautpflicht
  • Übernahme von Bußgeldern durch den Arbeitgeber
  • Kindergeldanspruch bei Erwerbstätigkeit in der Schweiz

Gerne stehen wir Ihnen bei Rückfragen zur Verfügung.

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PDF Blitzlicht Steuern Recht & Wirtschaft April 2014

Wenn Sie unsere Mandantenrundschreiben lesen, herunterladen oder auf sonstige Art und Weise nutzen, bedienen Sie sich allgemeiner Informationen. Ein Mandatsverhältnis kommt hierdurch nicht zustande. Da wir nicht wissen, wie Sie unsere Informationen verwenden, möchten wir auch nicht wie in einem Mandatsverhältnis haften. Dabei gelten die Regelungen des Haftungsausschlusses des deutschen Rechts, wonach für Vorsatz oder grob fahrlässige Falschinformation jede Verantwortung abgelehnt wird. Bei einem Abruf außerhalb Deutschlands lehnen wir jegliche Haftung vollumfänglich ab. Wir können nicht ausschließen, dass technische Fehler auftreten. Daher können wir keine Haftung für Nachrichten übernehmen, welche durch das Internet übermittelt werden. Dies gilt natürlich auch, soweit es hierbei um Mitteilungen geht, die mit der Wahrung von Fristen in Zusammenhang stehen.

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Steuer Recht & Wirtschaft Oktober 2013

Freitag, den 27. September 2013

Blitzlicht Steuern Recht Wirtschaft für den Monat Oktober 2013

Anbei erhalten Sie Informationen zu den folgenden Themen:

  • Fälligkeitstermine Steuern/Sozialversicherung Oktober und November 2013
  • Abgrenzungskriterien für Gebühren eines Darlehens als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten
  • Gegenseitige Risikolebensversicherungsbeiträge von Personengesellschaftern keine Betriebsausgaben
  • Anwendbarkeit der sog. 1 % Regelung auf Taxen
  • Einkünfteerzielungsabsicht bei langjährigem, strukturellem Leerstand von Wohnungen
  • Folgen einer unwirksamen Befristung eines Mietvertrags
  • Zahlung eines Minderwertausgleichs wegen Schäden am Leasingfahrzeug nicht umsatzsteuerbar
  • Berechnung der Steuer nach vereinnahmten Entgelten durch Angehörige der freien Berufe
  • Übernahme von Beiträgen für die Mitgliedschaft in einem Golfclub ist Arbeitslohn
  • Altersteilzeitbezüge während der Freistellungsphase keine Versorgungsbezüge
  • Bestimmtheit einer ordentlichen Kündigung
  • Verpflegungsmehraufwand für Leiharbeiter
  • Abzug außergewöhnlicher Kfz-Kosten als Werbungskosten neben der Entfernungspauschale
  • Sachverständigenkosten zur Ermittlung des Grundstückswerts sind Nachlassverbindlichkeit
  • Erbschaftsteuervergünstigung für Personengesellschaftsanteil nur bei Übertragung der Mitunternehmerstellung

Gerne stehen wir Ihnen bei Rückfragen zur Verfügung.

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PDF Blitzlicht Steuern Recht und Wirtschaft Oktober 2013

Wenn Sie unsere Mandantenrundschreiben lesen, herunterladen oder auf sonstige Art und Weise nutzen, bedienen Sie sich allgemeiner Informationen. Ein Mandatsverhältnis kommt hierdurch nicht zustande. Da wir nicht wissen, wie Sie unsere Informationen verwenden, möchten wir auch nicht wie in einem Mandatsverhältnis haften. Dabei gelten die Regelungen des Haftungsausschlusses des deutschen Rechts, wonach für Vorsatz oder grob fahrlässige Falschinformation jede Verantwortung abgelehnt wird. Bei einem Abruf außerhalb Deutschlands lehnen wir jegliche Haftung vollumfänglich ab. Wir können nicht ausschließen, dass technische Fehler auftreten. Daher können wir keine Haftung für Nachrichten übernehmen, welche durch das Internet übermittelt werden. Dies gilt natürlich auch, soweit es hierbei um Mitteilungen geht, die mit der Wahrung von Fristen in Zusammenhang stehen.

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