Archiv des Schlagworts ‘Betriebsausgabenabzug’

Steuern Recht & Wirtschaft April 2018

Donnerstag, den 12. April 2018

Blitzlicht Steuern Recht Wirtschaft für den Monat April 2018

Anbei erhalten Sie Informationen zu den folgenden Themen:

  • Fälligkeitstermine Steuern/Sozialversicherung April 2018 und Mai 2018
  • Keine Ansparabschreibung für Luxus-Pkw
  • Keine Anerkennung der körperschaftsteuerlichen Organschaft wegen sachlicher Unbilligkeit bei verzögerter Eintragung im Handelsregister
  • Betriebsausgabenabzug von Zahlungen des Franchisenehmers für Werbeleistungen
  • Besteuerung der unentgeltlichen Überlassung eines Dienstwagens an Gesellschafter-Geschäftsführer
  • Höhe der Weihnachtsgratifikation bei einseitigem Leistungsbestimmungsrecht des Arbeitgebers
  • Änderungskündigung bei Vorhandensein eines anderen Arbeitsplatzes
  • Ende der Berufsausbildung bei gesetzlich festgelegter Ausbildungszeit
  • Steuerbefreiung von Umsätzen aus notärztlicher Betreuung diverser Veranstaltungen
  • Vorsteuerabzug bei gemischter Nutzung sowohl für wirtschaftliche als auch für hoheitliche Zwecke
  • Schenkungsteuer bei verdeckter Gewinnausschüttung an dem Gesellschafter nahestehende Personen
  • Aufteilung von Werbungskosten bei Dauertestamentsvollstreckung
  • Keine doppelte Haushaltsführung bei Hauptwohnung am Beschäftigungsort
  • Prämien der gesetzlichen Krankenkassen wegen Selbstbehalt mindern die abziehbaren Krankenversicherungsbeiträge

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung

conaktiva
Steuerberatungsgesellschaft mbH

Fuhrmannstraße 6
64289 Darmstadt
Telefon (0 61 51) 9 67 30 20
Telefax (0 61 51) 9 67 30 29

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PDF Blitzlicht Steuern Recht & Wirtschaft April 2018

Wenn Sie unsere Mandantenrundschreiben lesen, herunterladen oder auf sonstige Art und Weise nutzen, bedienen Sie sich allgemeiner Informationen. Ein Mandatsverhältnis kommt hierdurch nicht zustande. Da wir nicht wissen, wie Sie unsere Informationen verwenden, möchten wir auch nicht wie in einem Mandatsverhältnis haften. Dabei gelten die Regelungen des Haftungsausschlusses des deutschen Rechts, wonach für Vorsatz oder grob fahrlässige Falschinformation jede Verantwortung abgelehnt wird. Bei einem Abruf außerhalb Deutschlands lehnen wir jegliche Haftung vollumfänglich ab. Wir können nicht ausschließen, dass technische Fehler auftreten. Daher können wir keine Haftung für Nachrichten übernehmen, welche durch das Internet übermittelt werden. Dies gilt natürlich auch, soweit es hierbei um Mitteilungen geht, die mit der Wahrung von Fristen in Zusammenhang stehen.

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Steuer Recht & Wirtschaft Februar 2016

Donnerstag, den 4. Februar 2016

Blitzlicht Steuern Recht Wirtschaft für den Monat Februar 2016

Anbei erhalten Sie Informationen zu den folgenden Themen:

  • Fälligkeitstermine Steuern/Sozialversicherung Februar und März 2016
  • Einkommensteuerrechtliche Qualifikation von Preisgeldern aus Turnierpokerspielen
  • Kein Betriebsausgabenabzug bei Nutzung eines nach der sog. 1 %- Regelung versteuerten PKW eines Arbeitnehmers im Rahmen der Einkünfte aus selbständiger Arbeit
  • Änderung vorläufiger Steuerbescheide bei geplanter Vermietung
  • Bei gemischt genutzten Grundstücken ist der Vermieter zur Kostentrennung verpflichtet
  • Dauerfristverlängerung für Umsatzsteuer 2016 beantragen
  • Antrag auf Ist-Besteuerung kann durch schlüssiges Verhalten gestellt werden
  • Einkommensteuernachzahlung durch Arbeitgeber bei Nettolohnvereinbarung ist

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Wenn Sie unsere Mandantenrundschreiben lesen https://phonelookupbase.com , herunterladen oder auf sonstige Art und Weise nutzen, bedienen Sie sich allgemeiner Informationen. Ein Mandatsverhältnis kommt hierdurch nicht zustande. Da wir nicht wissen, wie Sie unsere Informationen verwenden, möchten wir auch nicht wie in einem Mandatsverhältnis haften. Dabei gelten die Regelungen des Haftungsausschlusses des deutschen Rechts, wonach für Vorsatz oder grob fahrlässige Falschinformation jede Verantwortung abgelehnt wird. Bei einem Abruf außerhalb Deutschlands lehnen wir jegliche Haftung vollumfänglich ab. Wir können nicht ausschließen, dass technische Fehler auftreten. Daher können wir keine Haftung für Nachrichten übernehmen, welche durch das Internet übermittelt werden. Dies gilt natürlich auch, soweit es hierbei um Mitteilungen geht, die mit der Wahrung von Fristen in Zusammenhang stehen.

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Steuern Recht & Wirtschaft März 2013

Mittwoch, den 20. Februar 2013

Blitzlicht Steuern Recht Wirtschaft für den Monat März 2013

Anbei erhalten Sie Informationen zu den folgenden Themen:

  • Fälligkeitstermine Steuern/Sozialversicherung März 2013 und April 2013
  • Schuldzinsen für Darlehen zur Finanzierung von Umlaufvermögen
  • Kurzfristige Einlage von Geld zur Vermeidung von Überentnahmen ist Gestaltungsmissbrauch
  • Absenkung der betrieblichen Nutzung eines PKW unter 10 % führt nicht zur Zwangsentnahme
  • Einzelhandelsgeschäft und Photovoltaikanlage sind kein einheitlicher Gewerbebetrieb
  • Begrenzung der 1 %-Regelung auf die Gesamtkosten bei einer Fahrzeugüberlassung von der Personengesellschaft an ihren Gesellschafter
  • Positive Fortführungsprognose bleibt dauerhaft im Insolvenzrecht erhalten
  • Umsatzsteuersonderregelung für Reisebüros gilt nicht für eigene Beförderungsleistungen des Reisebüros
  • Vorsteuerabzug eines gemischt genutzten Gebäudes setzt dessen ausdrückliche und zeitnah dokumentierte Zuordnung zum Unternehmensvermögen voraus
  • Werbungskosten- oder Betriebsausgabenabzug von Beiträgen zur Instandsetzungsrückstellung
  • Eigenbedarfskündigung für berufliche Zwecke ist zulässig
  • Telefonkosten können bei längerer Auswärtstätigkeit Werbungskosten sein
  • Auch bei nicht unerheblicher privater Mitbenutzung können die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer abziehbar sein
  • Veranlagungswahlrecht von Ehegatten und Missbrauch von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten

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Wenn Sie unsere Mandantenrundschreiben lesen, herunterladen oder auf sonstige Art und Weise nutzen, bedienen Sie sich allgemeiner Informationen. Ein Mandatsverhältnis kommt hierdurch nicht zustande. Da wir nicht wissen, wie Sie unsere Informationen verwenden, möchten wir auch nicht wie in einem Mandatsverhältnis haften. Dabei gelten die Regelungen des Haftungsausschlusses des deutschen Rechts, wonach für Vorsatz oder grob fahrlässige Falschinformation jede Verantwortung abgelehnt wird. Bei einem Abruf außerhalb Deutschlands lehnen wir jegliche Haftung vollumfänglich ab. Wir können nicht ausschließen, dass technische Fehler auftreten. Daher können wir keine Haftung für Nachrichten übernehmen, welche durch das Internet übermittelt werden. Dies gilt natürlich auch, soweit es hierbei um Mitteilungen geht, die mit der Wahrung von Fristen in Zusammenhang stehen.

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