Steuern Recht & Wirtschaft Februar 2019

Anbei erhalten Sie das aktuelle Blitzlicht Steuern Recht Wirtschaft für den Monat Februar 2019.
In dieser Ausgabe erhalten Sie Informationen zu den folgenden Themen:

  • Fälligkeitstermine Steuern/Sozialversicherung Februar 2019 und März 2019
  • Schätzungsbefugnis bei fehlenden Programmierprotokollen eines bargeldintensiven Betriebs mit modernem PC-Kassensystem
  • Gesellschaftereinlage als nachträgliche Anschaffungskosten auf die GmbH-Beteiligung
  • Pauschal ermittelte Nutzungsentnahme für Kfz vielleicht doch begrenzbar?
  • Mieter kann Zustimmungserklärung zur Mieterhöhung nicht widerrufen
  • Ehefrau der Kindsmutter wird nicht aufgrund der Ehe zum rechtlichen Mit-Elternteil des Kinds
  • Korrektur einer unzutreffenden Steuerschuldnerschaft des Bauträgers
  • Betriebliche Altersvorsorge: Arbeitgeberzuschuss ab 2019 für Neuzusagen verpflichtendKurzfristige Beschäftigung: 70-Tage-Regelung für Saisonarbeiter bleibt bestehen
  • EuGH stärkt Arbeitnehmerrechte bei Urlaubsanspruch
  • Job Ticket ab 2019 steuerfrei
  • Berechnungsgrundlagen für den Spendenabzug beziehen sich auf das Kalenderjahr
  • Trompetenspiel im Reihenhaus in Maßen erlaubt

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung

conaktiva
Steuerberatungsgesellschaft mbH

Fuhrmannstraße 6
64289 Darmstadt
Telefon (0 61 51) 9 67 30 20
Telefax (0 61 51) 9 67 30 29

www.conaktiva.de

PDF Blitzlicht Steuern Recht & Wirtschaft Februar 2019

Wenn Sie unsere Mandantenrundschreiben lesen, herunterladen oder auf sonstige Art und Weise nutzen, bedienen Sie sich allgemeiner Informationen. Ein Mandatsverhältnis kommt hierdurch nicht zustande. Da wir nicht wissen, wie Sie unsere Informationen verwenden, möchten wir auch nicht wie in einem Mandatsverhältnis haften. Dabei gelten die Regelungen des Haftungsausschlusses des deutschen Rechts, wonach für Vorsatz oder grob fahrlässige Falschinformation jede Verantwortung abgelehnt wird. Bei einem Abruf außerhalb Deutschlands lehnen wir jegliche Haftung vollumfänglich ab. Wir können nicht ausschließen, dass technische Fehler auftreten. Daher können wir keine Haftung für Nachrichten übernehmen, welche durch das Internet übermittelt werden. Dies gilt natürlich auch, soweit es hierbei um Mitteilungen geht, die mit der Wahrung von Fristen in Zusammenhang stehen.

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